Du befindest dich hier: Home » News » Der ANAC-Bericht

Der ANAC-Bericht

Der Flughafen Bozen

Die Abtretung der ABD-Quoten entspricht laut Antikorruptionsbehörde ANAC nicht dem normativen Rahmen. Die Umweltverbände fordern nun Konsequenzen.

Die italienische Antikorruptionsbehörde ANAC hat nach einer Eingabe der Umweltverbände den Verkauf der Aktion der Flughafengesellscahft ABD gwenauer unter die Lupe genommen und kommt nun zum Schluss, dass das Vorgehen bei der Ausschreibung von Seiten des Landes nicht dem normativen Rahmen entspricht.

Die Ergebnisse der ANAC-Überprüfung haben der Alpenverein Südtirol, der Heimatpflegeverband Südtirol, die Umweltgruppe Eppan und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentiert.

„Die Auschreibung des Landes unterspricht unter anderem deshalb nicht dem normaltiven Ramen, weil in Folge der Veräußerung der öffentlichen ABD-Gesellschaft an einen Privaten nicht auch automatisch der Anspruch auf Erteilung der zwanzigjährigen Konzession durch das Transportministerium übertragen werden kann“, fassen die Umweltverbände die Ergebnisse zusammen. „Ohne definitive Konzession dürfte das Entwicklungsprogramm und damit der Ausbau des Bozner Flugplatzes mehr als fraglich sein.“

Zur Erinnerung: Vor rund eineinhalb Jahren haben Alpenverein Südtirol, Heimatpflegeverband Südtirol, Umweltgruppe Eppan und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz bei der italienischen Antikorruptionsbehörde ANAC eine Eingabe zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung zur Veräußerung der Anteile der damals öffentlichen ABD-Gesellschaft eingereicht.

In einer Aussendung schreiben die Verbände:

„Gegenstand der Eingabe waren verschiedene Widersprüche der Ausschreibung. Allen voran der Umstand, dass das Land – obwohl es zur Gänze aus der Betreibergesellschaft aussteigt – sich in die zukünftige Führung des Flugplatzes einmischt, indem z.B. eine vom jeweiligen Bieter veranschlagte, höhere Anzahl von Fluggästen zu einer besseren Bewertung des Angebots führt. Zugleich wurden in den Wettbewerbsbedingungen angebliche Verpflichtungen der neuen Gesellschaftseigentümer gegenüber der Flughafenbehörde ENAC aufzeigt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass laut Ausschreibungsunterlagen einerseits ein Anspruch der ABD auf die definitive, zwanzigjährige Konzession samt entsprechenden Verpflichtungen des Betreibers bestehen soll, andererseits aber dieser Anspruch bei der Bemessung des Wertes der zum Verkauf stehenden Gesellschaftsquoten offensichtlich unberücksichtigt geblieben ist – bekanntlich betrug das Mindestgebot im Rahmen der Ausschreibung infolge einer drastischen Herabsetzung sämtlicher Immobilienwerte lediglich 3,8 Mio. Euro.“

Jetzt liegt der Beschluss der Antikorruptionsbehörde ANAC vor:

 

Fakt ist, dass die Konzession zur Führung des Bozner Flugplatzes laut der Antikorruptionsbehörde ANAC ausgeschrieben werden muss. Und zwar von der italienischen zivilen Luftfahrtbehörde ENAC. Dieser Umstand ist keine zwingende Folge der Entscheidung der Bevölkerung bei der Volksabstimmung. Völlig unabhängig von der Entscheidung, die Quoten der Gesellschaft ABD zu veräußern, hätte das Land Südtirol Eigentümerin der Flughafen-Infrastruktur hätte werden können (und kann es noch immer). Dabei liegt der große Vorteil in der Tatsache begründet, dass in diesem Zuge das Land selbst die Bedingungen für den Betrieb und die Ausschreibung der Führung des Flughafens festsetzen könnte. Das Land hat diese Möglichkeit aber trotz der expliziten gesetzlich verankerten Möglichkeit gar nie in Betracht gezogen und ist hierzu in Rom unerklärlicherweise in all den Jahren völlig untätig geblieben, im Gegensatz zu Kasernenarealen, Autobahn-Konzession, primäre Gesetzgebungskompetenzen usw. Auch autonomiepolitisch ist diese Untätigkeit von Seiten der Landespolitik wenig kohärent“, schreiben die Umweltverbände in einer gemeinsamen Aussendung.

 

Die Umweltverbände haben die Entscheidung der ANAC mittlerweile an die ENAC und das Transportministerium weitergeleitet mit dem Ersuchen, etwaige Konzessionsansuchen der nun privaten ABD aufgrund der Entscheidung der ANAC innerhalb von 30 Tagen abzulehnen bzw. zu archivieren. Zudem wurde der Beschluss der ANAC auch an die nationale Wettbewerbsbehörde (AGCM) zur Kenntnis weitergeleitet.

 

Basierend auf der jetzt vorliegenden Entscheidung der ANAC fordern die Umweltverbände das Land erneut auf, schnellstens Verhandlungen mit dem Staat aufzunehmen, um Eigentümer der Struktur Flugplatz Bozen zu werden. Damit:

  • „wird das Land endlich Herr im eigenen Haus und die Flächen sowie die Infrastruktur des Flugplatzes gehen in den Besitz des Landes über bzw. zurück
  • wird eine europaweite Ausschreibung mit unbekannten Ausschreibungs-Modalitäten und Ausgang vermieden.
  • wird eine Regelung des Betriebes des Flughafens durch das Land möglich, das alle Auflagen und Bedingungen enthält, die von den Anrainern und der Südtiroler Bevölkerung gefordert werden. Die ENAC wäre demnach nur mehr für die technische Überwachung zuständig, jedoch nicht für die strategischen Entscheidungen wie dem etwaigen Ausbau usw.
  • kann im Sinne der Klima-Verantwortung des Landes auch jedweder Ausbau des Flugplatzes wirksam unterbunden und die negativen Auswirkungen des derzeitigen Betriebes so weit als möglich minimiert werden.“
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • george

    Und ‚covid‘, Sie sind einer der Schlimmsten dieser Sorte. Sind wir im italienischen Staate und haben wir die Gestze dieses Rechtsstaates zu respektieren oder nicht? Was wettern Sie gegen die Umweltverbände und was hat dies micht „echten Tirolern mit oder ohne Rückgrat“ zu tun? Und wer sind jene in Rom, die Südtirols Rechte als politische Vertreter Südtirols vertreten müssten? Wieso müssen es dann immer wieder die Umweltverbände tun? Vertreten die SVP-Sesselwärmer dort etwa nur eine b estimmte Lobby?

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen