Lockerungen für Altersheime
Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg wurden weitere Lockerungen im Bereich der stationären Dienste erlassen. Die Erleichterungen gelten auch für Wohndienste für Menschen mit Behinderungen.
Die Landesregierung hat am Dienstag mehreren Änderungen am Beschluss zur Wiederaufnahme der Tätigkeit in stationären Diensten zugestimmt. Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg wurde somit grünes Licht für Erleichterungen für die 76 Seniorenwohnheime sowie für die 86 Wohndienste für Menschen mit Behinderungen, mit einer psychischen Erkrankung und Abhängigkeitserkrankungen.
Heime können seit dem 10. Juni wieder schrittweise für Besuche und Neuaufnahmen öffnen. Durch die heute beschlossenen Änderungen bewirkt, dass auch in den Heimen und Wohndiensten Besuche unter gelockerten Umständen möglich sind. „Standard sollte sein, dass man sich wieder etwas näher kommen darf, dass Trennwände in Besucherräumen nicht mehr aufgestellt werden müssen, sodass ein wirklicher, dennoch sicherer Kontakt möglich ist“, betont Landesrätin Deeg.
Die positive Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen habe weitere Lockerungen möglich gemacht. So können ab Veröffentlichung des geänderten Beschlusses Besucher eines Seniorenwohnheimes über eine Selbsterklärung den eigenen Gesundheitszustand sowie jenen der Familienangehörigen erklären und damit den Zutritt zu einem Heim erleichtern.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die bisher vorgesehene Quarantäne für Neuaufnahmen: Wenn ein neuer Heimbewohner zwei negative PCR-Tests vorweist, kann von einer 14-tägigen Isolation im Heim abgesehen werden. „Damit schaffen wir eine wichtige Voraussetzung, dass auch Kurzzeitpflegebetten wieder belegt werden können. Die vorherige Isolierungspflicht war hier ein großes Hindernis“, unterstreicht Waltraud Deeg. Um die Handhabung der Vorgaben zu vereinfachen, wurde in vielen Bereichen ein direkter Bezug zu den in Südtirol geltenden Sicherheits- und Schutzmaßahmen hergestellt.
Jene teilstationären Dienste, deren Räumlichkeiten sich innerhalb einer stationären Einrichtung befinden (egal ob Seniorenwohnheim oder Wohnheim für Menschen mit Behinderungen) können künftig ebenso wieder einfacher öffnen. Nötig ist dafür ein Maßnahmenplan, der vom ärztlichen Leiter des Heimes gutgeheißen wurde.
Der Beschluss richtet sein Augenmerk nicht nur auf Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie deren Angehörige, sondern auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seniorenwohnheime. So wird es künftig möglich sein, dass bei Bedarf das Personal auf Supervision oder andere Angebote zurückgreifen kann, um die Erlebnisse in einem geschützten Rahmen zu verarbeiten. „Es braucht eine gute Aufarbeitung dieser Zeit“, ist sich Landesrätin Deeg sicher.
Eine wichtige Neuerung gibt es für die Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen. Indem die Bewohner als Familiengemeinschaften eingestuft werden, müssen sie künftig keine chirurgischen Masken mehr tragen. Sie können, ebenso wie die Bewohner der Wohnheime, auch in diesem Sommer an den Ferienaufenthalten außerhalb ihres Wohnsitzes teilnehmen. Weitere Lockerungen betreffen die Rückkehr in die Familie sowie die Wiederaufnahme der Tätigkeit in den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung (Werkstätten), der Arbeitsrehabilitationsdienste oder der Arbeit in anderen Einrichtungen und Betrieben.
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