Reduzierte Studiengebühren
In Zeiten der Unsicherheit will die Uni Bozen Klarheit schaffen – und den Studierenden einen Teil der Studiengebühren erlassen.
In Zeiten der Unsicherheit Klarheit schaffen und gleichsam ein Zeichen der Solidarität setzen, dies beschloss der Universitätsrat in seiner Freitag-Sitzung: Mit dem beginnenden Wintersemester im Oktober möchte die Universitätsleitung allen Neuinskribierten den Präsenzunterricht an der Universität ermöglichen, sollte keine Verschlechterung der derzeitigen Situation eintreten. Zudem wird den Studierenden als Zeichen der Solidarität ein Teil ihrer Studiengebühren erlassen.
Wenn im Oktober das Wintersemester an der Freien Universität Bozen beginnt, wird allen Neuinskribierten der Präsenzunterricht an den drei Standorten in Bozen, Brixen und Bruneck ermöglicht.
Dies hat der Universitätsrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Den Studierenden der höheren Semester wird eine gemischte Form des Präsenz- und Online-Unterrichts geboten.
Zudem werden die Hörsäle der unibz mit neuester Technik nachgerüstet, um beste Unterrichtssituationen gewährleisten zu können. „Strukturell und in Bezug auf die Planungssicherheit für unsere Studierenden war dieser Entscheid sehr wichtig“, unterstreicht die Präsidentin des Universitätsrates Prof. Ulrike Tappeiner. „Dies alles selbstverständlich mit Blick auf die pandemologischen Entwicklungen im Herbst.“
Eine zweite wichtige Entscheidung traf der Universitätsrat bezüglich der Studiengebühren.
Als Zeichen der Solidarität wird die zweite Rate in Höhe von 600 Euro halbiert, was für alle Bachelor- und Masterstudierende bedeutet, 300 Euro weniger bei Fälligkeit am 31. März 2021 bezahlen zu müssen. „Viele Familien haben als Folge der Corona-Krise langfristig schwere finanzielle Einbußen erlitten. Mit unserem Beschluss möchten wir es jungen Menschen ermöglichen, in ihre Zukunft zu investieren und eine Universitätsausbildung absolvieren zu können“, so Rektor Prof. Paolo Lugli, der den Beschluss eingebracht hatte.
„Wir als Freie Universität Bozen sind über die Leistungsvereinbarung mit der Landesregierung angehalten, uns über Studiengebühren wie auch Einwerbung von Drittmitteln mitzufinanzieren“, betont Präsidentin Prof. Ulrike Tappeiner. „In diesem schwierigen Moment möchten aber auch wir dazu beitragen, unseren Studierenden als auch Jugendlichen, die vor der Entscheidung stehen, ein Universitätsstudium bei uns anzutreten, eine zukunftsweisende Ausbildung zu ermöglichen.“
„Wir erachten dieses Zeichen als zusätzliche flankierende Maßnahmen zu Hochschulfürsorge und weiteren Beiträgen, die das Land als auch der Staat setzen, um die Familien zu unterstützen“, ergänzt Direktor Günther Mathà. „Schließlich hat die Corona-Krise bei verschiedensten Berufskategorien zu beträchtlichen Einkommensrückgängen geführt, und diese wollen wir als Universitätsgemeinschaft im Rahmen unserer Möglichkeiten abfedern.“
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