Der Geheimvertrag
SAD und die übrigen Südtiroler Bus-Konzessionäre müssen damit rechnen, von allen künftigen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden. Der Grund: eine 2017 geschlossene Vereinbarung zur Vorab-Aufteilung aller Buslinien.
von Thomas Vikoler
Vergangene Woche war wiederholt von Ausschlüssen von öffentlichen Ausschreibungen die Rede, insbesondere auf der Pressekonferenz der Transportgesellschaft SAD zur laufenden Ermittlung gegen LH Arno Kompatscher. Das Konsortium LiBus (dem auch die SAD angehört) dürfte aufgrund dessen, was im 156-seitigen Abschlussbericht über dessen Präsident Markus Silbernagl steht, nicht mehr an Konzessions-Ausschreibungen teilnehmen, behauptete SAD-Boss Ingemar Gatterer. Gegen Silbernagl ist bisher nicht einmal Anklage erhoben worden.
Die SAD selbst befindet sich in dieser Hinsicht freilich selbst in einer prekären Lage: 2019 verurteilte sie die Wettbewerbsbehörde zu einer Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro wegen nicht gelieferter Daten im Vorfeld der am 6. Juli 2018 von der Landesregierung annullierten Ausschreibung für die außerstädtischen Buslinien (dem Gegenstand des Strafverfahrens gegen den LH, Silbernagl und dem Verfahrensverantwortlichen Günther Burger).
Die SAD hat die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde angefochten und will in der Berufung beweisen, dass die Strafe aufgrund eines rechtswidrigen Protokolleintrags verhängt worden ist.
Doch es gibt für die aktuellen Buskonzessionäre ein anderes Wettbewerbs-Problem, über das bisher wenig gesprochen wurde. Eines, das dazu führen könnte, dass aktuelle Südtiroler Bus-Konzessionäre von künftigen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Wegen Unvereinbarkeit mit den seit 2018 in Südtirol geltenden Teilnahmeregeln für öffentliche Ausschreibungen.
Der Grund dafür ist ein Geheimvertrag („accordo riservato“), den SAD, LiBus sowie die beiden Busunternehmen Taferner und Oberhollenzer am 3. Februar 2017 geschlossen haben. Ein Abkommen, mit dem sich die wichtigsten Südtiroler Akteure des Sektors vorab alle außerstädtischen Buslinien, die Skibusse und Citybusse untereinander aufgeteilt haben. Eine geheime Absprache, die für alle Beteiligten zu einem existenzgefährdenden Problem werden könnte.
Getroffene wurde sie zu einem Zeitpunkt, als SAD und LiBus noch miteinander konnten und sich anschickten, die im Herbst 2018 auslaufenden Bus-Konzessionen über einen PPP-Antrag zu sichern. Die SAD hatte am 19. Oktober 2016 einen entsprechenden Antrag für ein öffentlich-privates Projekt-Financing beim Land eingebracht, später folgten zwei weitere Anträge. Mit diesen sollte vermieden werden, dass das Land die Konzessionen über eine europäische Ausschreibung vergibt.
Doch die Landesregierung lehnte die Anträge ab. SAD zog dagegen vor das Verwaltungsgericht und verlor, inzwischen behängt der Rekurs vor dem Staatsrat.
Besonders brisant ist, dass der Geheimvertrag nicht allein für den PPP-Antrag der SAD gilt, sondern auch für künftige Bus-Ausschreibungen. „Die Unterzeichner verpflichten sich, an den Ausschreibungen teilzunehmen und halten sich dabei – unabhängig von der Zahl der ausgeschriebenen Lose – auf die Aufteilung gemäß Anlage A“, heißt es in der der Tageszeitung vorliegenden Vereinbarung, die auch von allen Sub-Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften der SAD unterzeichnet wurde.
Anlage A enthält eine detaillierte Aufteilung aller außerstädtischen Buslinien, von der Verbindung Pfunders-Vintl (Busunternehmen Gatterer) den Citybus-Linien Bruneck (Taferner), die Nightliner-Dienste bis zu den Skibussen in den Tourismusgebieten. Der Löwenanteil geht dabei – wie bisher – an die SAD.
Neben der Verpflichtung für alle Unterzeichner, den Inhalt des Aufteilungspaktes nicht zu verraten, enthält dieser auch einige andere (kuriose) Klauseln: SAD-Chef Gatterer und sein Vater Josef Gatterer verpflichten sich, Entscheidungen der übrigen LiBus-Mitglieder nicht vor Gericht anzufechten. LiBus räumt hingegen ein, nicht über die notwendigen Ressourcen zu verfügen, als Sub-Konzessionär der SAD Busdienste zu verrichten.
Der Inhalt des Dokuments, zumindest Teile davon, wurden eineinhalb Jahre nach Unterzeichnung doch bekannt: Die italienische Wettbewerbsbehörde („Autorità Garante dell Concorrenza e del Mercato“) veröffentlichte in ihrem Bulletin vom 23. Juli 2018 unter dem Kapital „Absprachen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Position“ eine detaillierten Bericht über den Geheimvertrag. Dieser war am 25. Jänner 2018 ihm Rahmen einer Inspektion am SAD-Sitz in Bozen beschlagnahmt worden. „Er scheint die Existenz einer potentiellen markteinschränkenden Vereinbarung zu enthalten“, steht eingangs im Bulletin der Wettbewerbsbehörde, aus dem hervorgeht, dass ein Ermittlungsverfahren zu dem Fall eingeleitet wurde.
Als Verantwortliche des Verfahrens scheint Claudia Desogus übrigens auf, jene Beamtin, gegen die im Annullierungsverfahren wegen des Verdachts ermittelt wird, für den für die SAD nachteiligen Eintrag ins Verhandlungsprotokoll verantwortlich zu sein.
Drei Tage später geschah Sonderbares: Die Wettbewerbsbehörde teilte mit, dass in dieser Angelegenheit gegen SAD und LiBus kein Verfahren eingeleitet worden sei. Die Veröffentlichung im Bulletin sei auf einen „technischen Fehler“ zurückzuführen. Dafür entschuldigte sich der Wettbewerbsgarant sogar bei den Lesern der Zeitungen (darunter die Tageszeitung), die über den brisanten Inhalt der Veröffentlichung berichtet hatten.
Doch damit ist der Geheim-Pakt der Buskonzessionäre nicht aus der Welt geschafft. Er existiert weiterhin, auch wenn SAD und LiBus sich inzwischen aufs Messer bekriegen und die Staatsanwaltschaft in Kürze über eine Anklage zur annullierten Ausschreibung entscheiden wird.
Das Dokument dürfte für alle seine Unterzeichner deshalb zum Problem werden, weil 2018 ein Dekret zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen erschienen ist (Nr. 16/2018), das als Anlage eine sogenannte „Integritätsvereinbarung im Bereich der öffentlichen Verträge“ enthält. Eine Art Selbsterklärung, mit der jeder Teilnehmer einer Ausschreibung mit dem Auftragsvergeber vereinbart, „sich an die Grundsätze der Redlichkeit und Transparenz und Korrektheit zu halten“. Dazu gehört auch, unter Punkt 6, die Zusicherung des Wirtschaftsteilnehmers, „in Bezug auf das spezifische Vergabeverfahren keine Vereinbarung und/oder wettbewerbs- und marktbeschränkende Praktiken weder am Laufen noch vollzogen zu haben“. Und: „Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er sich nicht mit anderen Verfahrensteilnehmern abgesprochen hat bzw. absprechen wird, um den Wettbewerb mit rechtswidrigen Mitteln einzuschränken“.
Diese Klauseln aus der für die Teilnahme verpflichtenden Integritätsvereinbarung sind wohl schwer mit dem Inhalt des Geheimabkommens aus dem Jahre 2017 zu vereinbaren. Wird nachträglich ein Verstoß festgestellt, ist die öffentliche Verwaltung zum Einbehalt der Kaution und einer Verwaltungsstrafe von 0,3 Prozent der Ausschreibungssumme verpflichtet.
Im Falle der 2018 annullierten Ausschreibung für die außerstädtischen Buslinien ein stattlicher Betrag von 2,64 Millionen Euro.
Wie es derzeit aussieht, will das Land die 2018 ausgelaufenen (und inzwischen provisorisch verlängerten) Buskonzessionen selbst mit einer Inhouse-Lösung bedienen. Ohne Konzessionäre wird sie wohl nicht auskommen (siehe Kasten).
Und wenn die Südtiroler Firmen an den Ausschreibungen nicht teilnehmen können, stehen gegebenenfalls auswärtige bereit: Für den Wettbewerb 2018 hatten sich laut Ermittlungsakten der Polizei neun Anbieter gemeldet, darunter Größen wie ÖBB und Busitalia.
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