Die Corona-Lockerungen
Die 1/10 Regel wird zur 1/5 Regel, in den Öffis darf man überall sitzen und die Diskos dürfen wieder öffnen: Die neuen Bestimmungen im Überblick.
Von Matthias Kofler
Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus für Wirtschaft, Freizeit und Kultur genehmigt. „Inzwischen gleichen sich die Regeln auf europäischer Ebene immer mehr an“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Eine wesentliche Neuerung für die Wirtschaftstätigkeiten betrifft die Anzahl der Personen, die pro Quadratmeter Fläche zugelassen sind. Nachdem vor zwei Wochen die Landesregierung die Abstandsregel von zwei Metern auf einen Meter halbiert hat, wird nun generell aus der 1/10- Regel – also den mindestens zehn Quadratmetern Fläche pro Person – die 1/5-Regel. Somit kann überall dort, wo die Regel gilt, die Zahl der maximal anwesenden Personen verdoppelt werden. Bestehen bleibt die 1/10-Regel allerdings in Schwimmbädern, auf Handelsmessen und in Wellnessbereichen.
Neu ist auch, dass man in den Öffis – mit Mund- und Nasenschutz – nun überall sitzen kann.
Maskenpflicht bleibt aufrecht
Bisher war bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, bei der sich Personen über längere Zeit weniger als einen Meter Abstand haben, generell eine chirurgische Maske plus Gesichtsvisier vorgeschrieben. Auf das Gesichtsvisier wird nun verzichtet, nicht aber auf die chirurgische Maske. Das bedeutet, dass über einem Meter keine Mund-Nasen-Bedeckung, unter einem Meter Mund-Nasen-Bedeckung genutzt werden muss, unabhängig aus welchem Material. Bei längerer Zeit unter einem Meter Abstand braucht es für die Berufe der Körperpflege, Servierkräfte eine chirurgische Maske. Bei Buffets in Beherbergungsbetrieben entfällt die Pflicht des Tragens von Einweghandschuhen, stattdessen müssen vorher die Hände desinfiziert werden.
Saunen und Wellnessanlagen können öffnen
Seit 10. Juni können Saunen in Hotels benutzt werden, aber nur einzeln oder von Familienmitgliedern oder Personen desselben Zimmers. Nun können auch öffentliche Saunen und generell Wellnessanlagen mit allen Zubehörsräumen öffnen. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Im gesamten Wellnessbereich, nicht in den Einzelräumen, gilt die 1/10-Regel für die maximale Personenanzahl. Alle Personen, die die Anlagen nutzen müssen in geeigneten Systemen oder Tabellen erfasst werden, die 30 Tage lang aufzubewahren sind, um eventuell Infektionen nachverfolgen zu können.
Mannschaftssport wieder möglich
Bei den sportlichen Tätigkeiten sind Mannschaftssport und Kontaktsportarten wieder erlaubt. Es kann sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen wieder Sport entsprechend der nationalen Sicherheitsprotokolle betrieben werden. Zudem ist es in Südtirol möglich, Technik-, Kraft- und Konditionstraining im Abstand von einem Meter auch im Mannschaftssport durchzuführen.
Essen und Getränke bei Veranstaltungen
Ab 15. Juli ist die Verabreichung von Speis und Trank bei Veranstaltungen wieder zulässig, wenn die gleichen Schutzmaßnahmen wie sie für die Gastronomie vorgesehen sind, eingehalten werden (nur so viele Gäste wie Sitzplätze, ein Meter Abstand zwischen den Personen, Tisch-Service usw.). Weitere Lockerungen gibt es für Kulturveranstaltungen und generell bei Events: Statt der 1/10-Regel gilt die 1/5-Regel für die Anzahl der zulässigen Personen pro Quadratmeter Fläche. Die Laser-Temperaturmessung aller Anwesenden ist bei Bühnendarbietungen nicht mehr notwendig.
Diskos öffnen wieder
Neuerungen gibt es auch für Musikkapellen und Chöre: Neben den Proben sind jetzt auch wieder Aufführungen zugelassen. Der Sicherheitsabstand zwischen den Personen wird für die Chöre auf 1,5 Metern verringert und für die Musikkapellen auf einen Meter. Fiebermessen ist für die Teilnehmende nicht mehr verpflichtend. Ab 15. Juli können auch Diskotheken und Spielhallen wieder öffnen.
Sonntagsruhe fällt
Die Verpflichtung zur Schließung der Geschäfte an Sonntagen endet mit Juni. Demnach dürfen Geschäfte ab 5. Juli wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. Kompatscher kündigte an, das Thema ganz oben auf die Prioritätenliste der Sechserkommission zu setzen.
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