Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Die 14. Rente

Die 14. Rente

Foto: 123RF.com

Mehr als 2.000 Rentner haben in Südtirol nicht um den „Vierzehnten“ angesucht, obwohl sie ein Anrecht darauf haben, teilen die Rentnergewerkschaften vom AGB/CGIL, SGBCISL, UIL/SGK und ASGB mit.

Dabei handle es sich um einen zusätzlichen Nettobetrag, der einmalig mit der Juli-Rente ausbezahlt wird. Sie gilt ab dem Alter von 64 Jahren. Ziel ist es, den realen Wert der niedrigen bis mittleren Renten zu schützen. Da dieser vom Staat finanziert wird, ist der Anspruch an ein bestimmtes persönliches Einkommen gebunden. Der Betrag ist fix, deren Ausmaß hängt aber von bestimmten Einkommensgrenzen ab.

Das teilen die Rentnergewerkschaften in einer Aussendung am Dienstag mit. Sie weisen darauf hin, dass diese Summe weder steuerlich noch rentenmäßig, oder für Sozialleistungen ein Einkommen darstellt. Sie ist nicht steuerpflichtig und hat keinen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen und folglich auch nicht auf das Recht für den Zugang zu den Sozialleistungen.

Zusätzlich zum Altersgrenze darf das persönliche Einkommen die festgelegte Grenze nicht überschreiten. Berücksichtigt werden alle Einkünfte, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder von der Einkommenssteuer befreit sind, mit Ausnahme der Erstwohnung, Nachzahlungen jeglicher Art, Abfindungen, Kriegsrenten, Familienzusatzleistungen, Begleitzulagen und dergleichen. Das Einkommen des/der EhegattenIn wird nicht berücksichtigt.

Weiters schreiben sie: Wer ein Einkommen von bis zu 10.043,87 Euro hat, bekommt je nach Beitragsjahren 436, 546 oder maximal 655 Euro. Bei einem darüber liegenden Einkommen und bis zu 13.391,82 Euro sinken die Beträge auf 336, 420 bzw. 504 Euro. Das NISF hat manchmal Schwierigkeiten, die wirtschaftliche Situation der Personen in der zweiten Einkommensstufe zu erfassen, und wer glaubt, ein Anrecht zu haben, muss ein Ansuchen einreichen. Die Rentnergewerkschaften raten, die Überweisungen vom Juli zu überprüfen. In Zweifelsfalle kann man sich an die Rentnergewerkschaften wenden. Man kann Nachzahlungen für die letzten 5 Jahre beantragen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen