Abgelehnter Einspruch
Der Stadtrat lehnt den Einspruch der Initiativegruppe für einen offenen Hofburggarten zur Beauftragung André Hellers und dem Vertrag zum Fruchtgenussrecht ab. Bürgermeister Peter Brunner ärgert sich über die „falschen Behauptungen“.
von Markus Rufin
„Einen Einspruch auf einen Stadtratsbeschluss gibt es schon öfter“, erklärt Brixens Bürgermeister Peter Brunner. „Manchmal werden diese auch angenommen, aber in diesem Fall mussten wir ihn ablehnen, weil die Argumente einfach nicht stichhaltig sind.“
Die Rede ist vom Einspruch der Initiativgruppe für einen offenen Hofburggarten gegen die Beschlüsse des Stadtrates, mit denen das Büro André Heller für 1,2 Millionen Euro beauftragt wurde und dem Vertrag mit der Diözese für das Fruchtgenussrecht.
Die Initiativgruppe, die bereits am vergangenen Wochenende einen stillen Protest organisierte, indem Topfpflanzen auf dem Domplatz gestellt wurden, lässt nichts unversucht, um sich gegen das Mega-Projekt Hofburggarten zu wehren.
Nachdem Proteste allerdings nicht weitergeholfen haben, folgte nun also der Einspruch. Der Stadtrat musste sich mit dem Einspruch natürlich auseinandersetzen und hat das Dokument laut Bürgermeister Brunner sogar juristisch prüfen lassen. Wie eingangs erwähnt, wurde der Einspruch aber abgelehnt. Gleich zu Anfang der offiziellen Stellungnahme wird auch der Grund dafür angegeben: „Jeder Einspruch kann nur einen einzigen Beschluss betreffen.“ Der Einspruch ist also unzulässig und wurde archiviert. Dennoch antwortet der Stadtrat auf die Argumente der Initiativgruppe. Daraus lässt sich schließen, dass der Einspruch ohnehin abgelehnt worden wäre.
Zum ersten Beschluss, dem Fruchtgenussrecht, führt die Initiativgruppe zwei Punkte an. Zum einen wird Einspruch „unter formalen Aspekt“ eingelegt. Da der Vertragsentwurf dem Stadtrat nicht vorlag und der Bürgermeister ermächtigt wird, allfällige technische Anpassungen am Vertrag vorzunehmen. Weil aber der Vertragsentwurf nicht ersichtlich ist, fehle eine Rechtsgrundlage für den Beschluss, so die Initiativgruppe.
Laut Stadtrat habe es sehr wohl einen Vertrag gegeben, dieser wurde nur nicht materiell beigefügt, aber im Beschluss sei „ausdrücklich“ darauf Bezug genommen worden.
Aber auch inhaltlich wird der Beschluss kritisiert: „Der auf 30 Jahre veranschlagte Fruchtgenuss in Höhe von 1,3 Millionen Euro entspricht einer Jahresquote von über 43.000 Euro und liegt damit mehr als 20.000 Euro über der aktuellen Jahresmiete von ungefähr 22.000 Euro.“ Heißt: Durch den Vertrag erhält die Diözese plötzlich mehr Geld, ohne mehr Leistung zu bringen.
Doch der Stadtrat findet auch hierfür eine Rechtfertigung: Ein Fruchtgenussrecht sei naturgemäß höher als eine Miete, da es sich um „dingliches Recht und nicht um ein persönliches Recht handelt“. Demzufolge bietet ein Fruchtgenussrecht auch größere Nutzungsmöglichkeiten. Der Stadtrat kommt daher zum Schluss: „Die mit der Diözese vereinbarte Gegenleistung für den Fruchtgenuss des Hofburggartens liegt weit unter den Berechnungstabellen und ist daher für die Gemeinde und die örtliche Gemeinschaft vorteilhaft.“
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Kommentare (10)
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pingoballino1955
Und dies alles in Corona Zeiten-na prost Mahlzeit-und wie üblich hebt die Kirche die Hand mehr als AUF!
george
Und der Stadtrat sucht nach formalen Ausreden, anstatt den Inhalt zu prüfen, gegen den es geht. Schließlich haben sie einen Beschluss zu einem Vertrag gemacht, dem nicht einmal ein Vertragsentwurf vorlag, was eine Frechheit ist. Für was haben sie dann gestimmt, für eine leere Schachtel?
Brixner und Brixnerinnen, es ist höchste Zeit, dass ihr diesen Stadtrat und diese regierende Partei absetzt.
asterix
@george, im Herbst gibt es Gemeindewahlen. Ich hoffe es wird ihnen die Rechnung präsentiert, den Herren SVP – Lobbbysten. Dann kann der Herr Bürgermeister seinem Vorgänger in Albeins Gesellschaft leisten gehen. Der ist nämlich über die Ploseseilbahn gestolpert.