Verlängerter Lohnausgleich

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Das Land Südtirol hat am Donnerstag mit den Sozialpartnern die Unterschrift unter ein Rahmenabkommen zur Verlängerung des Lohnausgleichs gesetzt.
Ein wichtiges Rahmenabkommen wurde am Donnerstag Nachmittag vom Land Südtirol und den Sozialpartnernunterzeichnet. Es sieht vor, dass der Lohnausgleich bis zu acht Wochen verlängert werden kann. „Mit diesem Abkommen ist es uns gelungen, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Planbarkeit und Sicherheit für einen weiteren Zeitraum zu gewährleisten“, unterstreicht Arbeitslandesrat Philipp Achammer.
Die Verlängerung des Lohnausgleichs kann genutzt werden, wenn der Zeitraum von 18 Wochen, den der Staat an Lohnausgleich gewährt, erschöpft sind. Dies kann sowohl in den für bestimmte Sektoren verpflichtenden Unterbrechungen, als auch im Anschluss daran der Fall sein. „Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, acht Wochen abzudecken, in denen der Staat keinen Lohnausgleich mehr gewährleistet“, freut sich Achammer.
Anspruchsberechtigt sind all jene Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die bereits Lohnausgleich Covid 19 in Anspruch nehmen. Die Verlängerung wird in Südtirol über den Bilateralen Solidaritätsfonds ausgezahlt, dessen Mittel ausschließlich aus dem Landeshaushalt stammen.
Das unterzeichnete Rahmenabkommen wird der Zentraldirektion des Nationalen Instituts für Sozialfürsorge NISF/INPSin Rom übermittelt, damit dieses die entsprechenden Rundschreiben vorbereiten kann. Daraufhin können die lokalen NISF-Stellen aktiv werden und das für die Antragstellung notwendige Informationssystem zur Verfügung stellen.
Getragen wird das Rahmenabkommen vom Land Südtirol, den Arbeitgeberverbänden und den repräsentativen Gewerkschaften gemeinsam – insgesamt haben 17 Organisationen ihre Unterschrift unter das Dokument gesetzt. Das verdeutliche auch die Komplexität der Materie, so Landesrat Achammer.
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