Halbierter Abstand
Südtirol übernimmt die staatlichen Vorgaben: Jetzt gilt auch hierzulande der Ein-Meter-Abstand, die Maskenpflicht wird gelockert.
Von Matthias Kofler
Es ist Neuerungen mit Ausrufezeichen: Die Landesregierung hat aufgrund der positiven Entwicklung entschieden, dass es keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege mehr gibt, außer wenn der Anstand von einem Meter zwischen Personen nicht stabil eingehalten werden kann. Die Abstandsregel von einem Meter (bislang waren es zwei Meter) gilt im Freien und in geschlossenen Räumen und für alle Bereiche.
LH Arno Kompatscher unterstreicht: „In Südtirol galt früher als in anderen Orten Bewegungsfreiheit und es gab mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten. Jetzt wird ein weiterer Schritt in Richtung Freiheit gemacht und deswegen ist es entscheidend, dass alle diese wichtige Regel einhalten, und zwar: Entweder Ein-Meter-Abstand zu anderen Personen oder Mund- Nasenschutz tragen.“
Sport und Wirtschaft
Für den Sport im Freien gilt in Zukunft ein Ein-Meter-Abstand (bisher drei Meter). Als Mund-Nasen-Schutz können einfache chirurgische Masken verwendet werden sowie waschbare (auch selbst gemachte) Bedeckungen aus Stoff, was nochmals eigens angeführt ist. Für die Wirtschaftsaktivitäten ist spezifiziert, dass die 1/10 Regel – also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen – nicht in Räumen mit einer Fläche unter 50 Quadratmetern gilt.
Auto und Öffis
Die Mindestabstände von einem Meter bei PKw-Fahrten können unterschritten werden, wenn alle Insassen einen Schutz der Atemwege tragen. Leben alle im Fahrzeug mitfahrenden zusammen, braucht es den Mund-Nasen-Schutz nicht. Für die öffentlichen Verkehrsmittel wird die bisherige Begrenzung der Transportkapazität (in Bussen z.B.: 60 Prozent und in Seilbahnen 2/3) aufgehoben. Fahrgäste, die sich gegenübersitzen, müssen einen Meter Abstand voneinander halten. Sitzen sie in derselben Fahrtrichtung und nebeneinander kann der Abstand von einem Meter unterschritten werden. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtliche Sitzplätze belegt werden können. Mund-Nasenschutz in den Öffis ist weiter Pflicht.
Regeln für Beherbergungsbetriebe
Für alle Beherbergungsbetriebe vom Hotel bis zum Urlaub auf dem Bauernhof gilt die 1/10 Regel, also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen. Vor und nach dem Lesen von für Gäste aufliegenden Zeitungen und Zeitschriften oder dem Nutzen von Spielen (z.B. Karten) müssen die Hände desinfiziert werden.
Duschen und Umkleiden
Umkleiden und Duschen in Fitnessstudios oder Sporträumen, in Beherbergungsbetrieben, Schwimmbädern (drinnen und draußen) sowie für Wellness- und Thermalzentren können genutzt werden. Allerdings müssen die Personen voneinander einen Abstand von einem Meter einhalten. In Umkleideräumen können nicht mehr als doppelt so viele Personen sein, wie es Duschplätze gibt; bei nur einer Dusche oder kleinen Räumen bis zu 20 Quadratmeter dürfen sich bis zu drei Personen dort aufhalten. Für die Umkleideräume öffentlicher Schwimmbäder gilt die 1/10 Regel. Garderobenschränke müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, ebenso die Duschen. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden.
Hallenbäder und Wellnessanlagen
Hallenbäder (öffentliche und jene der Beherbergungsbetriebe), Naturbadeteiche und Thermalanlagen können öffnen. Für alle Schwimmbäder und Thermalanlagen wird ein spezifischer Chlorgehalt vorgeschrieben. Im Wasser gilt der Ein-Meter-Abstand. In betreibergeführten Naturbadeteichen darf auch gebadet werden, allerdings muss für regelmäßige Wasserkontrollen gesorgt werden. Dort gilt ein Mindestabstand von einem Meter und die 1/10 Regel, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden. In freien Badeseen gilt ebenso der Abstand von einem Meter im Wasser und auf den Liegeplätzen. Kinderbecken mit Chlorwasser können wieder geöffnet werden. Ebenso öffnen können Saunen (von mindestens 60 Grad), Dampfbäder und Kneippanlagen. Allerdings können sie nur auf Vormerkung genutzt werden, und zwar nur einzeln, oder gleichzeitig von Personen desselben Haushalts oder desselben Hotelzimmers. Saunas und Dampfbäder müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden.
Bühnen- und Filmproben
Alle Akteure und Gruppenmitglieder können für die unbedingt notwendige Zeit von der Abstandsregelung abweichen und Körperkontakt haben, sofern bei ihnen täglich Fieber gemessen wird sowie vor und nach dem Kontakt die Hände desinfiziert werden. Bei Sprech- und Singproben wird ein Gesichtsvisier verwendet, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Messen und Ausstellungen können wieder stattfinden. Es gelten die Zugangsbeschränkungen durch die 1/10 Regeln und die allgemeinen Abstandsregeln. Bei allen Besuchern und beim Personal ist vor dem Einlass die Temperaturmessung Pflicht.
Kinderbetreuung
Die Abstandsregel von einem Meter gilt auch für die Kinderbetreuungen, Überall dort, wo bisher FFP2-Masken vorgesehen waren (z.B. bei Betreuerinnen), genügt künftig die chirurgische Maske.
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Kommentare (29)
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vinsch
Danke, das ist ein Schritt zurück in die Normalität!
heinz
So ein Quatsch. Disziplin in der Bevölkerung trägt dazu bei, die Infektionsketten zu brechen. Nur so konnten asiatische Staaten so schnell die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus verhindern.
vinsch
Sie sind frei in Quarantäne zu leben!
vinsch
@heinz …. Wir haben vor dem COVID in einer Demokratie gelebt und wollen wieder dahin zurück kehren. Sie können ja gerne nach China auswandern, dort herrscht Disziplin!!!
heinz
@vinsch
Sich vor einer hochansteckenden Infektionskrankheit nicht zu schützen hat nichts mit Demokratie, sondern wennschon mit Fahrlässigkeit und Ignoranz zu tun.
sougeatsnet
Das Virus hat da wohl so manchem im Kopf bleibende Schäden verursacht, anders ist die Ignoranz etlicher Covid-Leugner nicht zu erklären
vinsch
@sogeatsschun niemand leugnet COVID.
Covid gibt es schon seit zwei Jahren und wird auch weiterhin unter uns leben …. Sie können sich nun in Ihr Schneckenhaus verkriechen und mit Schutzanzug Ihr Haus verlassen, das steht Ihnen frei, wir leben in einer Demokratie! Übrigens, Im November kommt der nächste Virus, wie jedes Jahr, pünktlich wie immer!