Verlängertes Familiengeld

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Südtiroler Familien erhalten künftig bis zum Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten das Landesfamiliengeld. 2.200 Familien erhalten damit in diesem Jahr eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Die Landesregierung hat am Dienstag auf Antrag von Landesrätin Waltraud Deeg einem Beschluss zu Änderungen an den Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zu Verwaltung und Auszahlung des Landesfamiliengeldes und des Landeskindergeldes zugestimmt. Damit ist der Weg frei, um künftig länger das Landesfamiliengeld auszahlen zu können. Die gesetzliche Basis dafür war bereits mit dem Landesgesetz 3/2020 im April vom Landtag geschaffen worden. „Diese Verlängerung des Landesfamiliengeldes soll besonders in der aktuellen Krise helfen, wirkt jedoch langfristig nach und unterstützt damit Südtiroler Familien finanziell“, betont Familienlandesrätin Deeg.

Waltraud Deeg
Familien, deren Kinder bis Juli das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten damit rückwirkend bzw. weiterhin die monatliche Leistung in Höhe von 200 Euro. Es ist kein Neuansuchen nötig, die Auszahlung wird innerhalb August erfolgen. Kinder, die im Jänner und Februar 2020 drei Jahre alt geworden sind, konnten bereits in diesem Schuljahr 2019/20 den Kindergartenbesuchen.
Bisher wurde das Landesfamiliengeld bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ausbezahlt. Künftig wird dies bis zum frühestmöglichen Eintritt in den Kindergarten (maximal 43 Monate) erfolgen. Betroffen davon sind im Jahr 2020 über 2.200 Familien, die Mehrausgaben betragen rund 2,3 Millionen Euro.
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