15 Studienplätze
Die fünfzehn vom Land Südtirol geförderten Studienplätze an der Hamburger Niederlassung der staatlichen Universität für Medizin Neumarkt am Mieresch sind Medizinstudierenden vorbehalten, die bereit sind, vier Jahre im Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu arbeiten. Sie müssen dies innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung tun. Im Gegenzug übernimmt das Land Südtirol die jährlichen Studiengebühren für die Mindeststudiendauer von sechs Jahren in Form einer Rückerstattung.
Mit diesen neuen Studienplätzen ab kommendem Herbst an der UMCH in Hamburg unterstützt das Gesundheitsressort des Landes Südtirol erneut angehende Medizinstudierende auf der Suche nach einem Studienplatz: Bereits im März hatte eine Vereinbarung mit der Salzburger Paracelsus Medical University vorerst acht Studienplätze ermöglicht, für die sich 58 Interessenten beworben haben.
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärt das Ziel: „Für die zukünftige Entwicklung im Südtiroler Gesundheitswesen brauchen wir kreative Lösungen, um im internationalen Wettbewerb um Ärzte- und Pflegepersonal mitmitschen zu können.“ Ein Weg dazu sei, interessierten Südtiroler Maturantinnen und Maturanten zusätzliche Möglichkeiten für ein Medizinstudium zu eröffnen: „Denn die Studienplätze in diesem Bereich sind trotz der großen Nachfrage sehr begrenzt“, sagt Widmann.
Ähnliche Vereinbarungen strebe man auch mit weiteren Medizinischen Universitäten im In- und Ausland an, ebenso wie mit Fachhochschulen für Gesundheitsberufe.
Bewerbungen innerhalb 12. Juli 2020
Die vom Land geförderten Plätze werden aufgrund der Rangordnung der regulären Aufnahmeprüfungen der UMCH vergeben. Zusätzliche Voraussetzung ist der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises B2 (Deutsch-Italienisch) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vor Studienbeginn (Oktober 2020). Bewerbungen können bis zum 12. Juli eingereicht werden, der Aufnahmetest erfolgt am 13. Juli.
Nähere Auskünfte über Studienzulassung, Kosten und Bewerbungen gibt das Landesamt für Gesundheitsordnung (Tel. 0471 418150/54, [email protected]) oder der Bereich „Gesundheit und Leben“ auf der Internetseite des Landes Südtirol.
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