Verschobene Verbote
Die Landesregierung hat beschlossen, das „Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023“ überarbeiten zu lassen. Dabei sollen einige der Programmmaßnahmen so angepasst werden, dass sie der veränderten sozioökonomischen Situation infolge des Covid-19-Notstands Rechnung tragen. Die Stilllegung des öffentlichen Lebens, um die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, hat große Auswirkungen auf die Südtiroler Wirtschaft; sie wird sich auch mittelfristig auf die Mobilität – auf den motorisierten Individualverkehr, den Austausch der Fuhrparks und den öffentlichen Nahverkehr – und damit auf eine Reihe von Maßnahmen des NO2-Programms 2018-2023 auswirken.
„Aus diesem Grund beabsichtigen wir, einige Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung wie etwa die Fahrverbote für Euro-4-Fahrzeuge zu verschieben“, erklärt Umweltlandesrat Giuliano Vettorato. In dieser schwierigen Zeit sei es wichtig, Wirtschaftstreibende und Bürger bestmöglich zu unterstützen.
NO2-Programm: Luftqualitätsziele bleiben aufrecht
Durch die Überarbeitung soll das NO2-Programm an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. „Die vereinbarten Luftqualitätsziele bleiben aber aufrecht“, unterstreicht Landesrat Vettorato. Das „Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023“ war 2018 von der Landesregierung genehmigt worden, um eine Senkung der Stickstoffdioxid-Emissionen und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt innerhalb 2023 zu erreichen. An verkehrsreichen Straßen in den Städten und entlang der Brennerautobahn kommt es immer noch zu Überschreitungen dieses Grenzwerts.
Arbeitstisch Luftqualität mit Überarbeitung beauftragt
Bis Juni 2021 hat die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nun Zeit, das „Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023“ zu überarbeiten. Welche Maßnahmen angepasst werden, wird im Rahmen des Arbeitstisches zur Luftqualität festgelegt. Neben Landesrat Vettorato gehören dieser Expertengruppe Vertreter der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, der Landesabteilung Mobilität, der betroffenen Gemeinden, der Brennerautobahn-Gesellschaft, der Körperschaften STA und SASA und der Wirtschafts- und Umweltverbände an.
Im Detail geht es um die Aufhebung der Fahrbeschränkungen für Euro-4-Fahrzeuge bestimmter Fahrzeugkategorien bis zum 30. Juni 2021. Ursprünglich hätten diese Fahrbeschränkungen mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen.
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Kommentare (4)
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besserwisser
und wieder einmal beugt man sich den wirtschaftsgelüsten…..
tiroler
So ein schwachsinn. Die geschröpften sind due mit nuederen Einkommen und Rentner, die sich nicht alle 7 jahre ein neues auto leisten können. Euro 4 wurden bis 2013 zugelassen
tiroler
So ein schwachsinn. Die geschröpften sind due mit nuederen Einkommen und Rentner, die sich nicht alle 7 jahre ein neues auto leisten können. Euro 4 wurden bis 2013 zugelassen