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Gelockerte Spielregeln

Die Landesregierung lockert die Bestimmungen für Gastronomie und Friseure. Die Touristen sollen getestet werden.

von Matthias Kofler 

„Mit unserem Landesgesetz wollten wir ganz sicher starten, als erste in Italien“, sagt LH Arno Kompatscher. Gestern hat die Landesregierung erste Lockerungen an den Corona-Bestimmungen vorgenommen, die ab sofort gültig sind.

So dürfen Musikkapellen und Chöre jetzt wieder proben. Dabei kommt die 1/10-Regel zur Anwendung, es muss also im Proberaum pro Person zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen. Die Instrumente müssen daheim gereinigt und desinfiziert werden.

Unter Einhaltung strenger Regeln sind kulturelle Tätigkeiten wie Bühnendarbietungen, Filmvorführungen und Aufführungen vor Publikum ab jetzt möglich. Bei der Besetzung der Stühle muss darauf geachtet werden, dass zwischen den Personen, die Mund-Nasen-Schutz tragen, mindestens ein Meter Abstand eingehalten wird. Wenn die Personen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, muss ein stabiler Abstand von zwei Metern gegeben sein. Der Mindestabstand von einem Meter darf nur unterschritten werden, wenn geeignete Trennwände zwischen den Personen installiert wurden.

In der Gastronomie müssen Servierkräfte nicht mehr Masken des Typs FFP2 tragen, es reichen chirurgische Masken.

Eine Anpassung gibt es auch zu den Abständen in der Gastronomie. Tische müssen so stehen, dass frontal gegenübersitzende Personen 1,5 Meter Abstand (bisher zwei Meter) voneinander halten. Hingegen in alle Richtungen muss ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen gewährleistet sein. Die Landesregierung hat grundsätzlich unterstrichen, dass die Abstandsregel in der Gastronomie eine spezifische Regel nur für diesen Bereich ist, während allgemein die Regel gilt: zwei Meter Abstand oder Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Bei Berufen der Körperpflege muss in Zukunft nicht mehr eine Maske des Typs FFP2 verwendet werden, aber es muss zumindest eine chirurgische Maske mit Gesichtsvisier verwendet werden. Personal und Kunden müssen sich vor und nach der Leistungserbringung die Hände desinfizieren.

Im Handel muss der Betreiber Einweghandschuhe für die Kunden bereitstellen. Die Kunden müssen beim Ein- und Ausgang des Geschäfts die Hände desinfizieren.

In den Beherbergungsbetrieben müssen künftig die Mitarbeiter getestet werden, bevor sie ihren Dienst aufnehmen. Das Land will zudem jenen Betrieben mit Rat zur Seite stehen, die ihre Gäste testen wollen. Die Tests sind freiwilliger Natur und müssen entweder vom Betrieb oder von den Gästen bezahlt werden. Der LH spricht von einer „guten Botschaft für potentielle Gäste“.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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