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Forschende Partner

Das Land Südtirol wird künftig bei der Begutachtung und Förderung von Forschungsprojekten mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zusammenarbeiten.

Die Landesregierung hat am Dienstag auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher den entsprechenden Vereinbarungsentwurf genehmigt und den Landeshauptmann zu dessen Unterzeichnung ermächtigt.

„Die Ende 2017 gestartete Forschungsoffensive will Südtirols Forschungslandschaft auf eine neue, internationalere Ebene heben“, betont Landeshauptmann Kompatscher, der in der Landesregierung für Forschung und Innovation zuständig ist. Das geschehe unter anderem über bilaterale Abkommen mit Forschungsförderungseinrichtungen in Partnerländern. „Über diese Abkommen können Südtiroler Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Universitäten, Hochschulen oder Instituten des Partnerlandes, an Programmen und Ausschreibungen der Partnerländer teilnehmen, an den so genannten ‚Joint Research Projects‘“, erklärt der Landeshauptmann.

Bei der Zusammenarbeit mit Deutschland handelt es sich bereits um die dritte internationale Partnerschaft, die das Land Südtirol zur Internationalisierung der Südtiroler Forschung eingeht. „2018 sind wir die Partnerschaft mit dem Österreichischen Fonds für wissenschaftliche Forschung (FWF) eingegangen. Vor kurzem habe ich die entsprechende Vereinbarung mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterzeichnet. Nun folgt als drittes Partnerland Deutschland“, informiert Kompatscher. Südtiroler Forschende könnten nun im gesamten deutschsprachigen Raum nach Synergien für die Umsetzung ihrer Projekt suchen.

Dies gilt derzeit besonders auch für Forschungen zum Coronavirus. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie haben viele wichtige Forschungsförderungsinstitutionen, neben FWF und SNF auch die DFG, spezifische Programme zur Förderung der Forschung im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 auf den Weg gebracht. Südtiroler Forschungseinrichtungen können somit künftig auch mit deutschen Partnern um Förderung ansuchen. Anfangs Mai hatte die Landesregierung die entsprechenden Mittel für Joint Projects aufgestockt. Entsprechende Projektanträge könnenbis zum 1. September 2020 bei der DFG eingereicht werden. Beim FWF gilt der 30. September als Einreichetermin, der SNF nimmt noch bis 25. Mai Projektanträge entgegen.

Im Sinne des heute genehmigten Vereinbarungsentwurfs können Förderungen für bilaterale Projekte in allen Bereichen der DFG-Forschung das ganze Jahr über beantragt werden. Sofern die Projektanträge positiv bewertet werden, kommt das Land für die Kosten der Südtiroler Seite bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 Euro pro Projekt auf. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch Landeshauptmann Kompatscher und DFG-Präsidentin Katja Becker in Kraft. Sie hat eine Laufzeit von Jahren, zunächst bis zum 31. Dezember 2023, und kann in der Folge immer um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat als zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland die Aufgabe, Forschungsprojekte aller Wissenschaftsbereiche zu fördern und dabei wissenschaftliche Exzellenz und Qualität sowie die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit im Auge zu behalten. Organisatorisch ist die DFG ein privatrechtlicher Verein. Ihre Mitglieder sind deutsche Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände und die Akademien der Wissenschaften. Das Jahresbudget der DFG umfasst 3,4 Milliarden Euro.

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