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Trainieren mit Handschuhen

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Am Montag können auch die Fitnessstudios in Südtirol endlich wieder aufsperren. Trainiert werden darf aber nur mit Abstand und Handschuhen.

Trainingsbegeisterte können ab nächster Woche wieder in den Fitnessstudios trainieren. Wie Anfang dieser Woche angekündigt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Freitagabend in einer Dringlichkeitsmaßnahme (Nr. 28) die Regeln für den Neustart der Fitnessstudios festgelegt. In dieser Verordnung steht, dass die Fitnessstudios am 25. Mai, genauso wie im gesamten Staatsgebiet, wieder ihre Tore öffnen dürfen. Enthalten sind auch alle Vorgaben zum Gesundheitsschutz.

Weiter Schutzmaßnahmen einhalten

Landeshauptmann Kompatscher betont, wie wichtig der Schutz vor dem Virus auch in diesem Sektor ist: „Fiebermessen, Abstandhalten, Mund-Nasen-Schutz und Desinfektion sind die wichtigsten Vorgaben, um alle, die in den Studios arbeiten und trainieren, möglichst vor dem neuaratigen Coronavirus zu schützen.“ Jeder trage Verantwortung und solle sich an die Regeln halten, damit es in Südtirol nicht zu einer neuen Ansteckungswelle komme. „Denn das Coronavirus ist immer noch da“, warnt Kompatscher.

Sport nicht in der Mannschaft und nur mit Abständen

Die Verordnung enthält eingangs eine Präzisierung für Sport- oder Fitnesstrainer, die ihre Tätigkeit im Freien, auch mit mehreren Personen, ausüben. Auch sie müssen die allgemeinen Vorgaben zum Sport berücksichtigen, sprich für sämtliche sportliche Aktivitäten im Freien, die nicht in Form von Mannschaftssport betrieben werden. Bei sportlichen oder motorischen Aktivitäten muss während der Fortbewegung immer ein Sicherheitsabstand von drei Metern eingehalten werden (Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts). Wenn man andere Menschen trifft und der Abstand von drei Metern zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann, muss ein Schutz der Atemwegeverwendet werden. Duschen und Umkleidekabinen dürfen nicht genutzt werden.

Trainieren nur fieberfrei, mit Abstand, Handschuhen und Mundschutz

In den Fitnessstudios dürfen gleichzeitig nicht mehr Personen anwesend sein als die 1/10 Regel besagt. Somit müssen pro anwesender Person jeweils zehn Quadratmeter Fläche bereit stehen.

Zwischen den Personen, einschließlich jenen an Geräten, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Davon ausgenommen sind zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Wenn sich Personen im Raum bewegen oder der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann, muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden. In keinem Fall darf der zwischenmenschliche Abstand geringer als einen Meter betragen, auch nicht mit Schutz der Atemwege.

Für das Personal der Fitnessstudios ist die tägliche Laser-Fiebermessung Pflicht. Auch bei allen Kunden muss eine Laser-Fiebermessung vorgenommen werden, bevor sie mit Aktivitäten starten. Alle Nutzer von Fitnessstudios müssen zudem Handschuhe tragen. Nach jedem Gebrauch der Geräte muss der Verantwortliche der Struktur dafür sorgen, dass die Kontaktstellen auf den Geräten desinfiziert werden.

In allen für das Fitnessstudio genutzten Räume muss guter Luftaustausch gewährleistet sein. Auch während der Öffnungszeiten sollen, dort wo möglich, Fenster offen bleiben und besondere Maßnahmen für ausreichenden Luftaustausch genutzt werden. Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht benutzt werden.

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