„Größere Gruppen erlaubt“
Für den Kinderbetreuungsdienst im Sommer werden größere Gruppen möglich. Die entsprechende Verordnung hat LH Arno Kompatscher unterzeichnet.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Freitagabend eine neue Verordnung unterzeichnet, die unter anderem die Sommerbetreuung in Südtirol betrifft.
Die neue Verordnung erlaubt eine größere Gruppengröße bei der Sommerbetreuung.
Die maximale Anzahl der an den Gruppen teilnehmenden Kinder beträgt laut neuer Verordnung vier für die Gruppen der Kinder bis zu drei Jahren; fünf für die Gruppen der Kinder zwischen drei und fünf Jahren; sieben für die Gruppen der Kinder zwischen sechs und elf Jahren und zehn für die Gruppen der Kindern ab zwölf Jahren.
„Wenn Kinder verschiedenen Alters in den Gruppen sind, wird die maximale Anzahl im Verhältnis zu den Altersgruppen bestimmt und auf die niedrigere ganze Einheit gerundet“, erklärt der Landeshauptmann.
Tauschmärkte
Ein weiterer Punkt der Verordnung betrifft die Tauschmärkte. Sie dürfen unter Einhaltung der im Landesgesetz 4/20 vom 8. Mai vorgesehenen Maßnahmen für den Detailhandel ihre Aktivität wieder aufnehmen.
Beigelegt sind der Verordnung außerdem die Richtlinien für die Arbeitstätigkeit in Betrieben der Landwirtschaft während der eventuell vorgeschriebenen, eigenverantwortlichen Isolierung.
Weitere Verordnung zu Feiern religiöser Gemeinschaften
Schon im Lauf des Tages hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Freitag eine weitere Verordnung unterzeichnet, nämlich die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 27. Sie enthält Ergänzungen zur Verordnung Nr. 25 vom 14. Mai, in der es um die schrittweise Wiederaufnahme der religiösen Zeremonien gegangen war. In der aktuellen Verordnung geht es um die Feiern anderer religiöser Gemeinschaften als der katholischen. Für diese sind die vom Präsidenten des Ministerrates, vom Innenminister und von den Vertretern der entsprechenden Glaubensgemeinschaften unterzeichneten Protokolle mit den entsprechenden Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus einzuhalten.
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