Maßnahmenpaket für Künstler*innen
In Folge der Corona bedingen Krise werden auch in Südtirol viele freischaffende Künstler*innen aller Disziplinen an den Rand ihrer Existenzgrundlagen gedrängt. Der Südtiroler Künstlerbund (SKB) hat Landesrat Philipp Achammer und allen Regierungsmitgliedern ein Maßnahmenpaket zur konkreten Förderung der Künstler*innen unterbreitet.
Der Südtiroler Künstlerbund hat sich intensiv mit seinen Mitgliedern ausgetauscht, um den Bedürfnissen angepasst Maßnahmen zu erarbeiten, die fair alle Disziplinen der Kunst abdecken, den bestehenden Arbeitsbedingungen von Kunstschaffenden gerecht werden und schnell umsetzbar sind. Folgende Maßnahmen sollen bestehende Liquiditätsengpässe, Existenzgefährdungen und langfristige Schäden im Kulturbereich auf Grund der Covid19 Krise abzufedern.
Dieses erste konzentrierte Maßnahmenpaket ist als Soforthilfe unmittelbar notwendig und umzusetzen. Parallel dazu arbeiten wir konsequent mittel- und langfristige, längst fällige Bestimmungen aus, die zukünftig die Grundlagen für professionelle Arbeitsbedingungen von Kunstschaffenden sicherstellen. (Weitere Fördervorschläge sind in Ausarbeitung)
Die folgenden Maßnahmen sind gegliedert in Soforthilfemaßnahmen für Arbeitsausfälle und Verlustbeiträge sowie nach dem Leistungsprinzip folgenden Produktionsförderungen. Da der Beruf des*der Künstlers*in Italien nicht anerkannt ist, müssen die Anrechtsbestimmungen der Förderbeiträge maßgeschneidert, gemäß den komplexen Arbeitssituationen von Kundschaftenden, formuliert sein. Denn nur dann ist es zu vermeiden, dass ein Großteil der Antragsteller*innen durch das Raster fallen und dem Prekariat entgehen.
Wir appellieren an dieser Stelle an die politische Verantwortung gegenüber dem unabdingbaren Kunst- und Kulturgut und den damit verbundenen Menschen des Landes und erbitten eine transparente Handhabe in der Ernennung bzw. in den Bewertungsgrundlagen des Landes und der Expertenkommissionen. Des Weiteren fordern wir eine zahlenbasierte Offenlegung aller verfügbaren Mittel und deren Bereitstellungsfonds für den Bereich Kultur.
Folgende Sofortmaßnahmen für Kunstschaffende aller Disziplinen sieht das Maßnahmenpaket vor:
Zuschüsse (Verlustbeiträge) für Kunstschaffende infolge des COVID-19-Notstandes
In den Richtlinien für Zuschüsse an Kleinunternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Dienstleistung, Tourismus wurde der Bereich Kreativwirtschaft und Künstlerschaft bislang nicht berücksichtigt. Endsprechend den oben genannten Richtlinien müssen auch Kunstschaffenden aller Disziplinen, die als Freiberufler*innen, Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften und in Südtirol eine Tätigkeit ausüben, Unterstützungszuschüsse (Verlustbeiträge) bereitgestellt werden.
Die Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung müssen den Künstler*innenexistenzen angepasst sein. Kaum ein/e Kunstschaffend*er kann einen kontinuierlichen Umsatz, ähnlich wie Unternehmen im Bereich Dienstleistung, Handwerk, Industrie nachweisen, so dass viele Kunstschaffende den Kriterien nicht gerecht werden.
Die Förderung entspricht einer Höhe von 5.000 Euro
Wir schlagen folgende Adaption für die Voraussetzungen von Förderungen für Kleinunternehmen von Kunstschaffende vor:
- – Die Tätigkeit muss vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen worden sein.
- – Unternehmen, die die Tätigkeit innerhalb 31.12.2018 begonnen haben, müssen im
letzten verfügbaren Geschäftsjahr ein besteuerbares Einkommen von maximal 50.000 Euro erzielt haben bzw. 85.000 Euro für Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter und Familienunternehmen.
- – Es muss ein Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent 2020 im Verhältnis zu mindestens einem Durchschnitt der 3 vorherigen Vergleichsjahre (Steuererklärungen/ dichiarazione dei redditi 2017, 2018, 2019) nachgewiesen werden können, ansonsten ist der Zuschuss zuzüglich der ab dem Zahlungsdatum laufenden gesetzlichen Zinsen zurückzuzahlen.
- – Unternehmen, die die Tätigkeit ab 01.01.2019 bis 23.02.2020 begonnen haben, müssen bis Ende Februar 2020 einen Umsatz von durchschnittlich 500 Euro im Monat erreicht haben. Sie brauchen keinen Beleg über den Umsatzrückgang vorzuweisen.
- – Unternehmen dürfen im Jahr 2019 maximal fünf Mitarbeiter/innen in Vollzeit beschäftigt haben (Lehrlinge und Studierende mit Ausbildungsvertrag sind nicht zu berücksichtigen).
Arbeitsstipendien
Arbeitsstipendien greifen für all jene Kunstschaffenden, die nicht ausschließlich als Selbständige und Freiberufler*innen tätig sind, da diese, um ihren Lebenserhalt zu finanzieren, einer zusätzlichen Tätigkeit nachkommen bzw. sich in einem Teilzeitlohnverhältnis, das 50% nicht überschreitet, befinden. Die Förderung soll sicherstellen, dass auch jenen Kunstschaffenden Ausfallsvergütungen zukommen, die nicht ausschließlich, doch zu einem messbaren Teil von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben.
Die Förderung entspricht einer Höhe von 3 x 1.000 Euro für eine Laufzeit von insgesamt 3 Monaten.
– Berechtigt sind Bildende Künstler*innen, Darstellende Künstler*innen, Komponist*innen, Musiker*innen, Literat*innen, Kulturarbeiter*innen, die ihren Hauptwohnsitz seit 3 Jahren in Südtirol haben oder in Südtirol geboren und laut Landesbestimmungen den Förderkriterien des Kunst- und Kulturbereichs entsprechen. Ausgeschlossen sind jene, die im Ausland beitragsberechtigt sind.
- – Nachwuchskünstler*innen, die nach 2018 ein abgeschlossenes Studium an einer Akademie im entsprechenden Fach oder an einer anerkannten Kunsthochschule oder äquivalenten Ausbildungsstätten nachweisen können, brauchen keine kontinuierliche Tätigkeit aufweisen.
- – Eine vom Land berufene externe Expertenkommission prüft die Anträge nach transparenten nachvollziehbaren Kriterien.
Die beiden oben angeführten Maßnahmen sind Entweder-Oder-Förderungen und schließen sich gegenseitig aus.
– Zu erbringen ist der Nachweis kontinuierlicher, professioneller, künstlerischer, dokumentierter Tätigkeit in den letzten 3 Jahren, belegt durch Ausstellungen, Auftritte, Lesungen, Engagements, Preise, Stipendien, Rezensionen, Aufträge, Produktionen, Veröffentlichungen usw.
Kunstankaufsbudget des Landes
Zur Unterstützung von Kunstschaffenden aus dem Bereich Bildende Kunst inkl. digitale Dokumentationen aller anderen künstlerischen Disziplinen wird das 2020 festgelegte Ankaufsbudget des Landes um mindestens 150.000 Euro aufgestockt. Der Schwerpunkt dieser Sondersammlung liegt auf Kunstwerken und Produktionen, die nach 2018 entstanden sind, damit wird sichergestellt, dass jüngst getätigte Aufwände entschädigt werden und inhaltlich aktuelle Bezüge hergestellt werden. Die Entscheidungskommission legt transparente Ankaufskriterien fest und protokolliert die Entscheidungen. Die Kunstschaffenden werden öffentlich zur Bewerbung aufgerufen, die Auswahl erfolgt auf Grund der vorliegenden Bewerbungen.
Künstlerförderung des Landes
Die von der Abteilung deutsche Kultur unter http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen- a-z.asp?bnsv_svid=1009940 bestehenden Förderungen für Kunstschaffende werden ausgeweitet: Gefördert werden neben den bestehenden Vorhaben wie künstlerische Projekte, Studienaufenthalte, Teilnahme an Workshops, Ausbildungskursen, Ausbildungslehrgängen und ähnliche Initiativen, ausgenommen die reguläre Hochschul- und Akademieausbildung neu auch Recherchearbeiten und Konzeptentwicklungen aller künstlerischen Disziplinen.
Die Förderkriterien werden dahingehen gelockert, dass anstatt der bisherigen 20% bis zu 50% der anerkannten Gesamtausgaben durch Eigenleistung des/der Antragsteller*innen nachgewiesen werden können.
Kreativitätsförderung
Das Erfolgskonzept Kreativitätsförderung von Kunstschaffenden für Schulen wird in Vorbereitung für das anstehende Schuljahr 2020/21 wieder aufgenommen und auf alle Disziplinen der Kunst ausgeweitet.
Als weitere Hilfspakete sind Maßnahmen, wie 0-Zins-Kredite, Zuschüsse für gemietete, selbst erstellte oder gekaufte Atelier- und Arbeitsräume, Rentenfonds und Regelungen für die Vergabe von 2% der öffentlichen Baukosten als Kunst-am-Bau Leistung zu erarbeiten. (Vorschläge folgen)
Der Südtiroler Künstlerbund wendet sich mit diesen konkreten Maßnahmen eindringlich an die Autonome Provinz Bozen Südtirol, um den Fortbestand der Künstlerschaft, gleichermaßen wie alle anderen Bereiche der Wirtschaft, zu unterstützen, anzuerkennen und auf faire und würdige Weise zu sichern.
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