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Gilt jetzt 1 Meter Abstand?

Auch in den Südtiroler Bars und Restaurants dürfte ab Montag nicht mehr die 2-Meter-, sondern nur mehr die 1-Meter-Abstandsregel gelten.

Ab Montag dürfen in (Rest-)Italien die Bars und Restaurants öffnen. Wie Premier Giuseppe Conte am Wochenende erklärte, gelte in öffentlichen Lokalen die Abstandsregel von einem Meter.

Da im Südtiroler Sonderweg-Gesetz ein Abstand von zwei Metern festgeschrieben ist, fragen sich viele Bar- und Restaurantbetreiber – und natürlich auch die BürgerInnen –, was nun in Südtirol gilt: der Sonderweg mit Den zwei Metern oder doch Contes 1-Meter-Regel?

TAGESZEITUNG Online hat am Sonntag bei Wirtschafts-Landesrat Philipp Achammer nachgefragt, was jetzt Sache ist.

Der Landesrat erklärte:

„Vereinbart ist, dass alle Lockerung über Verordnung bei uns aufgenommen werden – also gehe ich davon aus, dass dies heute oder morgen gemacht wird. Das Landesgesetz zum Sonderweg sieht ja vor, dass Lockerungen gemacht werden können, sobald sich die Voraussetzungen ändern.“

Mit anderen Worten:

In der neuen Verordnung des LH wird wohl die 1-Meter-Regel festgeschrieben werden, was für zahlreiche Gastwirte und Restaurantbetreiber eine Erleichterung darstellen dürfte.

Insider berichten, das Land habe im Sonderweg-Gesetz die 2-Meter-Regel festgeschrieben, um im Falle einer Anfechtung im Dringlichkeitswege (die dann nicht erfolgt ist) argumentieren zu können: Wir sind strenger als die römischen Vorgaben.

 

 

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