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Die Staats-Hilfen

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Das zweite staatliche Hilfsdekret ist genehmigt. Die wichtigsten Maßnahmen für Südtirols Betriebe, Arbeitnehmer und Familien.

von Heinrich Schwarz

Das zweite Hilfsdekret des Staates wurde derart heftig diskutiert, dass sogar die Zukunft der italienischen Regierung in Frage gestellt wurde. Jetzt ist das 55-Milliarden-Euro-Paket zugunsten von Unternehmen, Arbeitnehmern und Familien aber genehmigt. Das sind die wichtigsten Maßnahmen, die auch Südtirol betreffen:

Lohnausgleich/Entlassungen

Der Lohnausgleich wird von neun auf 18 Wochen verlängert, wobei vier Wochen erst ab September genutzt werden können. Dabei sichert die Regierung eine schnellere Auszahlung durch das Fürsorgeinstitut INPS zu: innerhalb von 15 Tagen ab Antragstellung soll ein Vorschuss von 40 Prozent ausbezahlt werden. Das Entlassungsverbot wurde auf fünf Monate verlängert.

Hilfen für Betriebe

Allen Betrieben mit einem Umsatz unter 250 Millionen Euro wird die Irap-Rate vom Juni erlassen. Weiters gewährt der Staat bei einem Umsatz unter fünf Millionen Euro Verlustbeiträge ab 1.000 Euro je nach Höhe der Corona-bedingten Verluste.

Für Klein- und Mittelbetriebe ist zudem ein Skonto auf die Stromrechnung vorgesehen. Betrieben mit Umsätzen zwischen fünf und 50 Millionen Euro gewährt der Staat einen Mix aus Steueranreizen und Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Steuerfälligkeiten werden auf den 16. September verschoben.

600-Euro-Bonus

Der 600-Euro-Bonus für bestimmte Kategorien wie Selbständige wird auch für den Monat April gewährt. Für den Mai sind sogar 1.000 Euro vorgesehen, allerdings nur für besonders stark Betroffene.

Haushaltshilfen und „Badante“ mit Arbeitsvertrag bekommen für April und Mai jeweils 500 Euro, sofern sie nicht bereits Unterstützungen erhalten.

Kinderbetreuung

Weil die Schulen bis zum September geschlossen bleiben, wird der außerordentliche Elternurlaub mit einer 50-prozentigen Gehaltszahlung von 15 auf 30 Tage ausgeweitet. Er gilt bis Ende Juli.

Der Babysitter-Bonus wird auf 1.200 Euro verdoppelt, für Gesundheitspersonal und Sicherheitskräfte sind es 2.000 Euro. Neu ist: Dieser Bonus kann auch für die Bezahlung von Sommerbetreuungs-Diensten genutzt werden.

Das Tourismus-Paket

Beherbergungsbetrieben und verschiedenen touristischen Einrichtungen wird die IMU-Rate vom Juni erlassen. Auf Landesebene ist eine ähnliche Maßnahme für die GIS zu erwarten.

Familien mit einem ISEE-Indikator unter 40.000 Euro erhalten einen Bonus von bis zu 500 Euro, wenn sie ihren Urlaub in Italien verbringen. Der Bonus wird teils über die Beherbergungsbetriebe und teils über eine Steuergutschrift verrechnet.

Grüner Bonus

Für den Ankauf von Fahrrädern, E-Rollern und Ähnlichem sind in größeren Städten Beiträge bis zu 500 Euro vorgesehen. Energetische Sanierungen, die eine Steigerung um zwei Effizienzklassen bedeuten, werden mit einem Steuerbonus von 110 Prozent belohnt.

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