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Die Geschröpften

Im Februar, kurz vor Ausbruch der Corona-Krise, nahmen in Südtirol 153 neue Unternehmen ihre Tätigkeit auf. Sie erhalten keine Unterstützungsgelder vom Land.

 Von Matthias Kofler

 Für zahlreiche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – so zum Beispiel für Freiberufler, Selbstständige oder Einzelunternehmen – gilt als Voraussetzung, dass die Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen wurde. „Allerdings schlug die Krise erst später durch, und erst am 12. März 2020 durften die Betriebe mit Dekret des Ministerpräsidenten nicht mehr öffnen – also drei Wochen nach dem 23. Februar“, stellt Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit, fest.

Laut dem Büro des zuständigen Wirtschaftslandesrates Philipp Achammer wurde der 23. Februar als Stichdatum gewählt, um der Gründung von Scheinfirmen vorzubeugen. Es gebe aber auch Fälle von Betrieben, die erst nach dem 23. Februar öffnen konnten, da gerade Ende Februar die Entwicklung in keiner Weise absehbar gewesen sei, weiß Knoll. Außerdem habe es auch keine Warnung oder Mahnung vom Land gegeben, wonach man Betriebe nicht öffnen sollte. Zudem dauere die Gründung eines Betriebes, gerade in Sektoren wie der Gastronomie, Wochen, wenn nicht Monate. „Die Gefahr von Scheinfirma-Gründungen ist deshalb nicht sehr praxisnahe und das von der Landesregierung gewählte Datum scheint willkürlich“, kritisiert der Abgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit.

In der Beantwortung einer entsprechenden Landtagsanfrage teilt Landesrat Achammer mit, dass zwischen dem 23. Februar und dem 12. März 2020 insgesamt 153 Unternehmen ihre Tätigkeit aufnahmen, 236 ließen sich ins Handelsregister eintragen. Diese Betriebe erhalten keine Unterstützungsmaßnahmen des Landes, sie müssen beispielsweise ohne den Verlustbeitrag für Kleinbetriebe im Ausmaß von 5.000 bis 10.000 Euro auskommen. Eine Änderung der Gesetzesbestimmungen wird laut Achammer „zumindest derzeit in dieser akuten Phase nicht in Erwägung gezogen“. In der Zwischenzeit werde das Land jedoch sämtliche Hinweise, Rückmeldungen und besonderen Sachverhalte sammeln, um bewerten zu können, ob ein Nachjustieren der Bestimmungen angemessen und erforderlich sei, verspricht der SVP-Politiker.

Brisant: Obwohl Achammer und Co. vom „Südtiroler Sonderweg“ überzeugt sind, rechtfertigt man die strengen Regeln bei den Hilfsmaßnahmen ausgerechnet mit den nationalen Bestimmungen. So schreibt der Wirtschaftslandesrat in seiner Antwort auf die Knoll-Anfrage: „Das Datum 23. Februar wurde deshalb herangezogen, da mit Gesetzesdekret vom 23. Februar 2020, Nr. 6 ,Dringende Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund des COVID-2019‘ die ersten Beschränkungen eingeführt und Eindämmungsmaßnahmen ergriffen wurden, um die Ausbreitung der Epidemie zu verhindern.“ Wie man es gerade braucht.

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