„Harte Partie“
Der Verfassungsrechtler Karl Zeller über Kalabriens Niederlage vor Gericht – und deren Auswirkungen auf den Südtiroler Sonderweg.
Von Matthias Kofler
Das Verwaltungsgericht in Catanzaro hat am Samstag die Entscheidung der Region Kalabrien kassiert, dass Bars und Restaurants, die Tische im Freien anbieten können, ab Montag wieder öffnen dürfen. Am 29. April war Regionalpräsidentin Jole Santelli vorgeprescht und hatte die Öffnung von Bars und Restaurants unter bestimmten Sicherheitsauflagen erlaubt. Die entsprechende Verordnung wurde postwendend von der Regierung in Rom angefochten. Das Verwaltungsgericht gab nun der Regierung Conte recht und hob die Verordnung auf: „Es obliegt dem Ministerpräsidenten, die notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus festzulegen, während die Regionen nur dann intervenieren können, um die Maßnahmen restriktiver zu gestalten“, heißt es im Urteil.
Der Verfassungsrechtler Karl Zeller erklärt gegenüber der TAGESZEITUNG: „Die Kalabresen sind ganz schön eingegangen.“ Es sei nicht nur eine Aussetzung, sondern eine „sentenza breve“ verhängt worden, zudem seien alle Anfechtungsgründe der Regierung angenommen worden. „Laut dem Gericht in Catanzaro steht fest, dass die Regionalregierung von Kalabrien keine Zuständigkeit hat, weil die Regierung in Rom gemäß Gesetzesdekret 18/2020 ja tätig geworden ist. Weiters gebe es für die Verordnung keine wissenschaftliche Begründung. Sie stelle eine Verletzung der loyalen Zusammenarbeit mit der Zentralregierung dar, weil vorher nie geredet oder informiert worden sei“, fasst Zeller den Gerichtsentscheid zusammen.
Welche Auswirkungen hat das kalabrische Urteil auf den Südtiroler Sonderweg? Regionenminister Francesco Boccia hat bereits angekündigt, jene Bereiche des Landesgesetzes, die den Arbeitsschutz betreffen, anzufechten. „Laut dem Gericht in Catanzaro ist das Gesetzesdekret 18/2020, auf das Premier Giuseppe Conte seine Maßnahmen stützt, verfassungskonform, weil Prophylaxe, Gesundheitsschutz und Zivilschutz Zuständigkeiten des Staates sind. Es wird also eine harte Partie vor dem Verfassungsgericht, aber bis dahin ist ja das Heu in der Scheune“, meint der SVP-Verfassungsrechtler mit Blick auf den kommenden Montag. Dann nämlich will Rom den Regionen erlauben, selbst über die Öffnungen zu entscheiden.
Ähnliche Artikel
Kommentare (26)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
andreas
Schon die Möglichkeit, sich in Südtirol eine Woche früher wieder frei bewegen zu können, war das „Risiko“ wert.
Wobei das Gesetz ja so gestaltet wurde, dass dem Land nicht wirklich viel passieren kann, denn auch wenn das Gesetz in ein paar Wochen als rechtswidrig angesehen wird, kann dem Land das ja egal sein und die Problematik mit dem INAIL, sollte sich Montag erledigt haben.
Und wenn kein Arbeitnehmer in den betroffenen Betrieben sich vor dem ca. 21. Mai testen lässt, kann die Ansteckung immer ab dem 19. Mai passiert sein.
leser
Ja Anderle
Du hast recht jeder luftgitarrenmusiker macht das bessere konzert
lucky
Typisch Italien, nur Bürokratie und kein logisches Denken, und fast keine Hilfsmasnahmen für die allgemeine Bevölkerung in die Reihe bekommen.
tirolersepp
Genau typisch Italien sch… schöne Bürokratie !!!
huggy
Hoffentlich fängt das Heu in der Scheune nicht von selbst an zu brennen
hallihallo
ursprünglich hätte ja alles schon am 04.05.20 geöffnet werden sollen. wäre das auch am inail gescheitert? das inail hatte ja im märz und den ganzen april zeit, die protokolle zu erstellen.
außerdem mit welchem protokoll haben die kindergeschäfte, computergeschäfte, usw. vor 3 wochen geöfffnet?es wird doch kein unterschied sein ob ich kinderkleidung oder erwachsenenkleidung verkaufe.
asterix
Mich wundert das übliche Römische Theater überhaupt nicht. Da ist ein Dilettantenhaufen am Werk, der sich in ganz Europa schämen muss.
george
‚asterix‘
Deine Erklärungen und Aussagen hier sind um nichts weniger stümperhaft.