„Harte Partie“

Il Presidente del Consiglio incaricato Prof. Giuseppe Conte,al termine dell’incontro con il Presidente Sergio Mattarella.
(foto di Francesco Ammendola – Ufficio per la Stampa e la Comunicazione della Presidenza della Repubblica)
Der Verfassungsrechtler Karl Zeller über Kalabriens Niederlage vor Gericht – und deren Auswirkungen auf den Südtiroler Sonderweg.
Von Matthias Kofler
Das Verwaltungsgericht in Catanzaro hat am Samstag die Entscheidung der Region Kalabrien kassiert, dass Bars und Restaurants, die Tische im Freien anbieten können, ab Montag wieder öffnen dürfen. Am 29. April war Regionalpräsidentin Jole Santelli vorgeprescht und hatte die Öffnung von Bars und Restaurants unter bestimmten Sicherheitsauflagen erlaubt. Die entsprechende Verordnung wurde postwendend von der Regierung in Rom angefochten. Das Verwaltungsgericht gab nun der Regierung Conte recht und hob die Verordnung auf: „Es obliegt dem Ministerpräsidenten, die notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus festzulegen, während die Regionen nur dann intervenieren können, um die Maßnahmen restriktiver zu gestalten“, heißt es im Urteil.
Der Verfassungsrechtler Karl Zeller erklärt gegenüber der TAGESZEITUNG: „Die Kalabresen sind ganz schön eingegangen.“ Es sei nicht nur eine Aussetzung, sondern eine „sentenza breve“ verhängt worden, zudem seien alle Anfechtungsgründe der Regierung angenommen worden. „Laut dem Gericht in Catanzaro steht fest, dass die Regionalregierung von Kalabrien keine Zuständigkeit hat, weil die Regierung in Rom gemäß Gesetzesdekret 18/2020 ja tätig geworden ist. Weiters gebe es für die Verordnung keine wissenschaftliche Begründung. Sie stelle eine Verletzung der loyalen Zusammenarbeit mit der Zentralregierung dar, weil vorher nie geredet oder informiert worden sei“, fasst Zeller den Gerichtsentscheid zusammen.
Welche Auswirkungen hat das kalabrische Urteil auf den Südtiroler Sonderweg? Regionenminister Francesco Boccia hat bereits angekündigt, jene Bereiche des Landesgesetzes, die den Arbeitsschutz betreffen, anzufechten. „Laut dem Gericht in Catanzaro ist das Gesetzesdekret 18/2020, auf das Premier Giuseppe Conte seine Maßnahmen stützt, verfassungskonform, weil Prophylaxe, Gesundheitsschutz und Zivilschutz Zuständigkeiten des Staates sind. Es wird also eine harte Partie vor dem Verfassungsgericht, aber bis dahin ist ja das Heu in der Scheune“, meint der SVP-Verfassungsrechtler mit Blick auf den kommenden Montag. Dann nämlich will Rom den Regionen erlauben, selbst über die Öffnungen zu entscheiden.
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