Der Kuhattacken-Schlussstrich
Nun hat auch der Oberste Gerichtshof im Fall der tödlichen Kuhattacke vom Pinnistal eine Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin festgestellt.
Die tödliche Kuhattacke im Stubaier Pinnistal im Jahr 2014 hatte europaweit für Aufsehen gesorgt – genauso wie später der Prozessmarathon, in dem es um die grundsätzliche Frage der Eigenverantwortung auf Wanderwegen ging.
Jetzt gibt es einen prozesstechnischen Schlussstrich!
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nämlich die rechtliche Beurteilung des Unglücks abgeschlossen, indem er die Berufungsentscheidung des Innsbrucker Oberlandesgerichts bestätigt hat.
Das bedeutet: Für den Unfall sind jeweils zur Hälfte der Landwirt als Tierhalter und das Todesopfer als Hundehalterin verantwortlich.
Das Höchstgericht bestätigte damit nun die bundesweit geltenden Richtlinien.
So sagt das Gericht zum Landwirt, dass dieser um die Gefährlichkeit seiner Mutterkühe wissen musste: „Zu dieser relativen Gefährlichkeit der Tiere kam die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Bereich um Almgebäude und das Gasthaus.“
Laut OGH hätte der Bauer als Tierhalter darauf reagieren müssen, berichtet die TT. So sei das Aufstellen von Zäunen im Bereich ebenen Weidegebiets nicht ungewöhnlich und beeinträchtige auch nicht den Weidebetrieb.
Die Abzäunung entlang der Straße zur Alm sei so eine „zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme“ gewesen.
Die Hundehalterin ihrerseits habe sowohl die Warnschilder als auch Abstandsregeln ignoriert. „Hundehalter müssen über die damit verbundenen Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten“, so der OGH.
Die monetäre Konsequenz des Urteils: Der Ehemann des Opfers und der Sonnen bekommen monatliche Renten in Höhe von 606 bzw. 176 Euro sowie 53.911 Euro bzw. 23.750 Euro Schadenersatz
Kommentare (7)
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