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Wo ist das Geld?

Vier Wochen nach dem Start des außerordentlichen Covid-19-Lohnausgleichs hat kein Südtiroler Arbeitnehmer das versprochene Geld bekommen. 

Von Thomas Vikoler

Eines ist versprechen. Das andere, dieses Versprechen zu halten. Auf einer Corona-PK am 8. April kündigte Wirtschafts- und Arbeitslandesrat Philipp Achammer „unbürokratischen Lohnausgleich“ für alle betroffenen Arbeitnehmer an.

Doch bis gestern hat kein Südtiroler Arbeitnehmer, für den außerordentlicher Lohnausgleich aufgrund des Cura-Italia-Dekrets beantragt worden ist, das versprochene Geld auf sein Konto überwiesen bekommen. Der Ärger bei den Betroffenen ist groß.

Laut Cura-Italia-Dekret und folgenden Rundschreiben wird die Auszahlung des außerordentlichen Lohnausgleichs („CIGD“) in Trentino-Südtirol über die lokalen Bilateralen Solidaritätsfonds abgewickelt. Dieser ist beim hiesigen NISF/INPS angesiedelt, an den sämtliche Anträge zu stellen sind. Doch dies war bis vor wenigen Tagen aus technischen Gründen nicht möglich, Anträge für ordentlichen Lohnausgleich („CIG“) konnte bereits ab 1. April eingereicht werden. Die Bozner Zentrale sicherte aber Anfang der Woche zu, dass die Anträge nun – in chronologischer Reihenfolge nach ihrem Einlangen – bearbeitet werden könnten.

Es ist aber mit einer Bearbeitungszeit von rund zwei Monaten zu rechnen. Erst da kann das NISF/INPS frühestens Geld auf die Konten der Arbeitnehmer überweisen.

Aus diesem Grund wurde in Südtirol ein Abkommen mit den lokalen Banken über einen Vorschuss-Kontokorrentkredit von 1.400 Euro pro Arbeitnehmer geschlossen. Es ist seit dem 15. April in Kraft, doch auch hier hakt es. Bisher wurden keine Vorschüsse ausgezahlt. Auch weil nicht restlos geklärt werden konnte, ob hierfür eine Bestätigung der Lohnausgleich-Antrag an das NISF/INPS oder eine einfache Erklärung des Arbeitgebers zum Lohnausgleich genügt.

Es gibt auch andere offene Details. Etwa die Frage, ob Betriebe mit weniger als sechs Angestellten (die in Südtirol, im Gegensatz zum Trentino, zum Bedauern der Gewerkschaften dem Solidaritätsfonds nicht beitreten können) die Namen der betroffenen Arbeitnehmer an die Gewerkschaften melden müssen. Aus diesem Grund hat AGB/CGIL dem am 31. März geschlossenen lokalen Rahmenabkommen zum außerordentlichen Lohnausgleich bisher nicht zugestimmt. SGB/CISL unterschrieb unter Vorbehalt, Generalsekretär Dieter Mayr betont aber, dass das Rahmenabkommen dennoch in Kraft sei.

Eine weitere Schwachstelle: Ein Lohnausgleichs-Vorschuss durch den Arbeitnehmer ist in Südtirol für Betriebe, die keinem Solidaritätsfonds oder einer anderen Ausgleichskasse beigetreten sind, nicht möglich. Die Arbeitnehmer sind also von Zahlungsbereitschaft der Banken oder des NISF/INPS abhängig.

Der außerordentliche Lohnausgleich wird laut Cura-Italia-Dekret für maximal neun Wochen gezahlt und beträgt monatlich höchstens 1.100 Euro. Die zu versteuern sind.

 

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