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Reifenwechsel im Juni

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Das Verkehrsministerium in Rom hat bekanntgegeben, dass die Frist für den Reifenwechsel bis 15. Juni verlängert ist.

Aufgrund des epidemiologischen Notstandes hat das Verkehrsministerium beschlossen, die Frist für den Reifenwechsel bis 15. Juni zu verlängern.

Wenn die Winterreifen jenen Geschwindigkeitsindex haben, der auf der Zulassungsbescheinigung vorgeschrieben ist, dürfen sie auch im Sommer aufgezogen bleiben. Die Verwendung von M+S-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex, der unter jenem in der Zulassungsbescheinigung vorgesehenen liegt (min. Q = 160 km/h), ist ausschließlich in der Winterzeit erlaubt; heuer gilt diese Zeit also bis 15. Juni.

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