Reifenwechsel im Juni
Aufgrund des epidemiologischen Notstandes hat das Verkehrsministerium beschlossen, die Frist für den Reifenwechsel bis 15. Juni zu verlängern.
Wenn die Winterreifen jenen Geschwindigkeitsindex haben, der auf der Zulassungsbescheinigung vorgeschrieben ist, dürfen sie auch im Sommer aufgezogen bleiben. Die Verwendung von M+S-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex, der unter jenem in der Zulassungsbescheinigung vorgesehenen liegt (min. Q = 160 km/h), ist ausschließlich in der Winterzeit erlaubt; heuer gilt diese Zeit also bis 15. Juni.
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Kommentare (1)
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tiroler
Wos für a dummes Gesetz alla italiana. Mehr als 130kmh darf man nirgends in Italien fahren. Was sollen dann Reifen doe bis 300kmh zugelassen sind???