Das Kompatscher-Papier
EXKLUSIV: Das Corona-Gesetz der Landesregierung: Wann die Betriebe in Südtirol wieder aufsperren dürfen.
Die Landesregierung behandelt am Donnerstavormittag den Entwurf für ein Corona-Landesgesetz. Dieses soll bereits in der kommenden Woche vom Landtag genehmigt und danach unmittelbar in Kraft treten.
TAGESZEITUNG Online hat einen Blick auf das Dokument werfen können.
Demnach können die Einzelhandelstätigkeiten unmittelbar nach Inkraftreten des Gesetzes, also bereits am kommenden Wochenende, wieder aufsperren.
Die Friseure und Schönheitspfleger dürfen am 11. Mai wieder arbeiten, freilich unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Ab dem 11. Mai darf die Gastronomie, sprich Bars, Restaurants und Eisdielen, wieder öffnen und die Gäste vor Ort bedienen. Die Landesregierung hatte dafür ursprünglich den 18. Mai vorgesehen, den Termin dann aber nach vorne verschoben.
Am 11. Mai öffnen auch die Museen.
Die Beherbergungsbetriebe dürfen am 28. Mai ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
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