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Die schwarzen Schafe

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Manche Betriebe scheinen es mit den Corona-Sicherheitsbestimmungen nicht ganz ernst zu nehmen. Eine Gewerkschaft kündigt an, entsprechende Meldungen den Behörden weiterzuleiten.

„Kurz nach Inkrafttreten der ersten Lockerung der Beschränkung von Arbeitstätigkeiten erhalten wir bereits Meldungen über die Nichtbeachtung von Sicherheitsbestimmungen betreffend Covid-19 am Arbeitsplatz“, berichtet die Gewerkschaft SGB-Cisl.

Sie hat deshalb die neue E-Mail-Adresse [email protected] freigeschaltet. „Unter dieser Adresse können eventuelle Nichteinhaltungen von Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz (Einhaltung des Sicherheitsabstands, Schutzausrüstung, Desinfektionsmaterial usw.) gemeldet werden. Die Meldungen werden absolut vertraulich behandelt. Es reichen die Angabe des Betriebes, dessen Adresse und des mutmaßlichen Verstoßes“, erklärt die Gewerkschaft.

Die Meldung werde, unter Wahrung der Anonymität der meldenden Person, an die zuständigen Behörden weitergeleitet. „Diese leiten dann die entsprechenden Kontrollen in die Wege.“

Ziel dieser Initiative sei es, eine digitale Anlaufstelle für betroffene Arbeitnehmer zu bieten und damit auch einen wichtigen Beitrag für die Infektionsvorbeugung und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und deren Familienangehörigen zu leisten.

„Nachlässigkeiten im Umgang mit dem Coronavirus dürfen nicht unterschätzt werden, sie könnten alle Anstrengungen der letzten Wochen zunichte machen“, betont der SGB-Cisl.

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