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Der Sondermietbeitrag

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Bürgerinnen und Bürger, die vom aktuellen Ausnahmezustand finanziell getroffen wurden, können ab Freitag um die Unterstützungsleistungen Soforthilfe und Sondermietbeitrag ansuchen.

Vorige Woche hatte die Landesregierung über die Einführung einer Unterstützungsleistung für Bürgerinnen und Bürger entschieden. Nachdem nun alle dafür notwendigen Schritte gesetzt wurden, kann ab Freitag, 24. April 2020, bei den Sozialsprengeln um die Soforthilfe Covid-19 sowie um den Sondermietbeitrag bzw. Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten angesucht werden.

Unabhängig vom Tag der Antragstellung ist das Gesuch für ganze Monat (und für die beiden Folgemonate) gültig.

Beide Leistungen richten sich an Bürgerinnen und Bürger, die vom aktuellen Ausnahmezustand finanziell getroffen wurden. „Es war uns wichtig, dass wir den Menschen in unserem Land möglichst unbürokratisch helfen. Darum braucht es für das jeweilige Ansuchen nur ein Formular sowie eine Selbsterklärung, die die ansonsten nötige Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE ersetzt“, betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg.

Bei der Soforthilfe Covid-19 handelt es sich um einen Beitrag von maximal 800 Euro pro Familie, der für drei Monate ausbezahlt wird. Anspruchsberechtigt sind jene Bürger, die aufgrund des Notstandes in finanzielle Engpässe geraten sind und keine weitere Unterstützungsleistung für den Einkommensausfall erhalten.

Das Gesuch um die Leistung kann ab 24. April, gestellt werden.

Dafür muss ein Formular (abrufbar auf #NeustartSüdtirol) ausgefüllt und dann per E-Mail an den zuständigen Sozialsprengel übermittelt werden. Für diese Sondermaßname ist es nicht notwendig, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) vorzuweisen, es genügt die Eigenerklärung im Gesuchsformular.

Der Sondermietbeitrag unterstützt Mieterinnen und Mieter mit gestaffelten Beträgen für insgesamt drei Monate.

Die Beträge reichen dabei von 420 bis 555 Euro Mietbeitrag, die Höhe des Beitrags hängt von der Wohnortgemeinde und der Anzahl der Familienmitglieder ab. Auch hier kann man ab dem 24. April ansuchen. Das entsprechende Formular ist gemeinsam mit einer Kopie des Ausweises, des Mietvertrages und der Eigenerklärung per E-Mail an den zuständigen Sozialsprengel zu schicken.

Dasselbe gilt für die Leistung der Wohnungsnebenkosten (Beitrag von 100 bis 140 Euro), die beantragt werden können, wenn man eine Wohnung im Eigentumsrecht, im Fruchtgenuss oder mit Wohnungsrecht bewohnt. Auch bei diesen beiden Beiträgen ersetzt eine Eigenerklärung die ansonsten nötige EEVE.

Sämtliche Formulare sowie detaillierte Informationen sind unter https://neustart.provinz.bz.itim Bereich Soziales Netz abrufbar. Auskünfte erteilen zudem die Sozialsprengel, bei denen die Ansuchen einzureichen sind.

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Kommentare (8)

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  • murega

    Ein Beitrag für die Miete ist sicherlich eine gute Maßnahme. Auch eine Unterstützung bei den Nebenkosten ist eine gute Idee. Aber warum werden solche Beiträge nicht auch den Wohnungskäufern gewährt? Diese können Darlehensraten aufschieben. Die meisten Darlehensraten sind höher als Mietraten. Der Aufschub ist ein Feuerlöscher, mehr aber nicht. Warum keine unterstützenden Beiträge auch für Personen, die gekauft haben?

  • schwarzesschaf

    Jeder hackt auf die unternehmer rum aber das ihr alles arbeitnehmer seit habt ihr noch nie verstanden, das werdet ihr dann verstehen wenn es in der firma heisstam freitag ist eine sitzung und es werden dann auf einmal briefenausgeteilt, wo mitgeteilt wird das men entlassen ist, ich denke dann denk ihr wenn ihr selber so einen brief bekomnt anders

  • murega

    Sie sind anscheinend Unternehmer, wenn Sie das schreiben. Was hat das mit diesem Artikel – es geht um Mietbeihilfen – zu tun?

  • leser

    Wo sehe ich da den stolzen und aufrechten Südtirol
    Wenn es darum geht irgendwo die Hand aufzuheben und Geld zu ergattern dann seid ihr alle in Not
    Es scheint so dass das vorbeigelänge nur ein armseliger Haufen Bettler ist
    Jetz soll mir einmal einer erklären wie man der Krise hilft wenn Mann einem Unternehmer , Bauern bzw. Einem Angestellten die Miete. Zwei Monate stundet, dem Bauern 600 Euro gibt und dem Angestellten für ein paar Monate eine Überbrückung zahlt
    Das ganz grosse Loch kommt ja erst noch und Rom rennt immer noch der Illusion nach Billionen von der EU zinslos und teilweise geschenkt zu bekommen

  • bernhart

    Bürger welche eine Erstwohnung gebaut und bezahlt haben ,haben auch zu kämpfen,aber denen wird nicht geholfen, auch diese habe es schwer in dieser schwierigen Zeit.

  • murega

    @bernhart
    Genau das habe ich gemeint. Mietern wird geholfen (was ich ja gut finde). Denen, die eine Wohnung gekauft und finanziert haben nicht wirklich. Zumindest ist ein Aufschub der Raten (der auch noch zusätzliche Zinsen mit sich bringt) nicht mit geschenktem Geld zu vergleichen…

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