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Achammers Gießkanne

Philipp Achammer

 

Mehrere Maßnahmen des Landes sollen Kulturvereinen und Kulturschaffenden bei der Überbrückung der Corona-Zeit helfen und zum Neustart befähigen.

Theater, Ausstellungsorte, Bibliotheken sind derzeit wegen des Coronavirus geschlossen. Konzerte sind abgesagt. Jugendarbeit und Weiterbildungskurse im traditionellen Sinne findet nicht statt. Um diesem plötzlichen Stillstand zu begegnen, ein Ausweichen in den virtuellen Raum zu unterstützen und Vereine und Initiativen vor einem Aus zu bewahren, hat das Land Südtirol mehrere Maßnahmen gesetzt.

Über 300 Ansuchen um Künstlerprämie

Die erste Maßnahme im März galt Künstlerinnen und Künstlern. Kunstschaffende aller Sparten – von der Bildenden Kunst und der Musik, über Theater, Tanz und Literatur bis hin zu Film und Medien – , die digitale Projekte oder Produktionen veröffentlichen, gewährt das Land eine einmalige Beihilfe von 600 Euro aus dem Landeskulturbudget.

Bisher haben über 300 Kunstschaffende diese Förderung beantragt.

Gesetzliche Grundlage für Ausnahmereglung 2020 geschaffen

Erleichterungen und mehr Flexibilität für Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die im Kulturbereich tätig sind, bringt das jüngst vom Südtiroler Landtag genehmigte Gesetz mit sich. Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz, mit dem der geltende Haushaltsvoranschlag geändert wird, schafft die rechtlichen Grundlagen für eine Reihe von Corona-Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. So beinhaltet es auch zwei Artikel zum Kulturbereich, über die Landesrat Philipp Achammer am Freitag über ein Rundschreiben an die Kultureinrichtungen informiert. „Oberstes Bestreben ist es, die Zahlungsfähigkeit unserer Kulturträger sicherzustellen, in Form von Zuschüssen, die aufrecht bleiben, Fördersätze, die nicht gekürzt werden oder von Kompensationen für Ausfälle“, betont Landesrat Achammer.

Zu diesem Zweck habe das Land für das laufende Jahr 2020 eine Reihe von Ausnahmeregelungen getroffen, durch die Vereine und Organisationen vor Liquiditätsengpässen bewahrt werden sollen.

Gewährte Zuschüsse 2020 können auf 2021 verschoben werden

So wird zum einen vorgesehen, dass geförderte kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die wegen der Corona-Krise nicht stattfinden konnten, unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zum Teil vom Land gefördert werden können, zumindest was die vertraglichen Verpflichtungen angeht, die vor dem 9. März entstanden sind. Landeszuschüsse für kulturelle Veranstaltungen, die 2020 wegen der Corona-Krise nicht stattfinden konnten, können buchhalterisch auf das Jahr 2021 verschoben werden.

Mehr Flexibilität bei Abrechnungen

Flexibler will das Land in diesem Jahr bei der Ausgabenabrechnung sein. So können Kompensationen zwischen den verschiedenen Ausgabenposten vorgenommen werden. Dies gilt auch für die Personalkosten, sofern keine sozialen Abfederungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Zudem werden alle belegten Ausgaben berücksichtigt, auch wenn nicht explizit veranschlagt. Bleiben die Gesamtausgaben unter dem genehmigten Niveau, wird der Fördersatz erhöht und somit der Zuschuss nicht gekürzt.

Weiterbildung: Mindestteilnehmerzahl auf fünf gesenkt

Änderungen in der Finanzierung für das laufende Jahr gibt es im Bereich der Weiterbildung: Gefördert werden können 2020 Weiterbildungsveranstaltungen, an denen mindestens fünf Personen teilnehmen. Bisher galt acht Personen als Untergrenze. Auch wenn in Zusammenhang mit dem Covid-19-Notstand weniger Weiterbildungsstunden als geplant oder vorgesehen durchgeführt worden sind.

Das neue Landesgesetz ermöglicht es schließlich den sieben Kulturkörperschaften beziehungsweise Kulturstiftungen des Landes, sich neuer Produktions- und Aufführungsformate zu bedienen, um Arbeitsplätze zu sichern.

Weitere Gespräche mit Kulturschaffenden

„Die beschlossenen Maßnahmen sind eine gute Nachricht für Kultureinrichtungen“, sagt Landesrat Achammer. „Über Jahre sind unsere Strukturen im Kulturbereich gewachsen, haben eine kulturelle Vielfalt garantiert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt.“ Würden sie nun wegbrechen, könnten sie nicht auf Knopfdruck wiederaufgebaut werden. Die Auswirkungen wären kaum vorstellbar. Landesrat Achammer kündigt auch an, er werde sich in Kürze mit den Kulturschaffenden aus den verschiedenen Kulturbereichen in einer Videokonferenz verabreden und weitere Gespräche führen. „Die Kultur ist kein dekoratives Accessoire“, so der Landesrat. „Was es bedeutet, in großen Teilen auf sie verzichten zu müssen, spüren wir jetzt, wo sie fehlt. Um so wichtiger sind jetzt diese hilfreichen Schritte.“

 

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