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Das Dekret zur Beschaffung der Liquidität, das am 6. April 2020 vom Ministerrat genehmigt wurde, erweitert den Garantiefonds für KMU. Ziel ist es, den Betrieben die erforderliche Liquidität für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten nach dem Covid-19-Notstand zu gewährleisten. Die Handelskammer Bozen richtet einen spezifischen Informationsschalter für Unternehmen ein.
Am 6. April 2020 hat der Ministerrat das Dekret zur Beschaffung der Liquidität genehmigt. Mit dem Dekret wird der Garantiefonds für KMU innerhalb 2020 um weitere 7 Milliarden Euro aufgestockt. Diese Maßnahme dürfte eine Liquidität von etwa 100 Milliarden Euro generieren, um den Betrieben nach dem Covid-19-Notstand die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten zu gestatten. Der Garantiefonds ist bereits mit dem Dekret „Cura Italia“ erweitert worden und bleibt weiterhin das wichtigste Instrument, mit dem kleine und mittlere Unternehmen, der Export und alle Sektoren, die für das italienische Produktionssystem unentbehrlich sind, geschützt werden sollen. Zudem werden die bürokratischen Verfahren für den Zugang zum Garantiefonds vereinfacht. Für Darlehen bis zu 800.000 Euro sind Garantien in Höhe von 100 Prozent und für Darlehen bis zu 5 Millionen Euro in Höhe von 90 Prozent vorgesehen.
Das Dekret zur Beschaffung der Liquidität sieht noch weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen vor. Diese werden über SACE, einem Betrieb der Anleihen- und Depositenbank, mit der Deckung von weiteren 400 Milliarden Euro gewährleistet. Zusammen mit den 350 Milliarden Euro des Dekrets „Cura Italia“ deckt der Garantiefonds insgesamt 750 Milliarden Euro.
Außerdem wurden staatliche Sonderbefugnisse in strategisch bedeutenden Sektoren und schärfere Transparenzvorschriften im Finanzbereich („Golden Power“) genehmigt. Demnach bedarf nun die Übernahme von Unternehmen in bestimmten Bereichen einer besonderen Genehmigung. Davon betroffen sind die Sektoren Finanz-, Kredit-, Versicherungswesen, Infrastrukturen, kritische Technologien, Energie, Transportwesen, Wasser, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, sensible Informationen, künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Cybersicherheit, Nanotechnologien und Biotechnologien.
Das Dekret sieht auch einen weiteren Aufschub der Steuer- und Beitragszahlungen vor, was den Unternehmen ein besonderes Anliegen war.
Die Handelskammer Bozen richtet einen neuen Infoschalter ein, um die Unternehmen in Bezug auf das Dekret zur Beschaffung der Liquidität und auf die Unterstützungsmaßnahmen, die vom Ministerrat zur Bekämpfung des Covid-19-Notstandes genehmigt wurden, zu beraten. „Die Klein- und Mittelunternehmen sind ein tragender Pfeiler der Südtiroler Wirtschaft. Mit dem neuen Infoschalter möchte die Handelskammer Bozen den Unternehmen beistehen und eine angemessene Beratung in Hinblick auf die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der derzeitigen Wirtschaftskrise anbieten“, erklärt der Vizegeneralsekretär der Handelskammer Luca Filippi.
Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Luca Filippi, Tel. 0471 945 610, E-Mail: [email protected].
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