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„Die Mieter entlasten“

ASGB-Chef Tony Tschenett

Die Landesregierung beschließt wichtige Entlastungen im Bereich Wohnbau. Aber wo bleiben die Entlastungen für Mieter auf dem privaten Markt, fragt der ASGB.

Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), zeigt sich erfreut über den Beschluss der Landesregierung, aufgrund der Covid-19-Krise Entlastungen im Bereich Wohnbau festzuschreiben.

Konkret, so Tschenett, gehe es um folgende Maßnahmen:

  • Aussetzung der Rückzahlung der Darlehensraten für zwölf Monate ab 01. April 2020 für Bauspardarlehensnehmer – auch für jene, die den Darlehensvertrag innerhalb 30.09.2020 abschließen. Dabei beinhaltet die Aussetzung der Rückzahlung die Kapital- und Zinsquote und verlängert die Dauer des Darlehens um die Dauer der Aussetzung.
  • Bezieher der Darlehen auf die Vorschüsse der Steuerabzüge können die Anfrage stellen, die für den Monat September 2020 vorgesehene Ratenzahlung für zwölf Monate auszusetzen, wobei sich die Dauer des Darlehens um die Dauer der Aussetzung verlängert.
  • Bezieher von fünfzehnjährigen oder zwanzigjährigen Darlehen aus dem Rotationsfonds für den geförderten Wohnbau an Einzelbewerber oder an Bewerber, die sich zu Genossenschaften zusammengeschlossen haben, für den Bau oder den Kauf von Volkswohnungen für den Grundwohnbedarf, sowie Bezieher von fünfzehnjährigen oder zwanzigjährigen Darlehen aus dem Rotationsfonds für den geförderten Wohnbau an Einzelbewerber für die Wiedergewinnung von Volkswohnungen oder Wohnungen mit erhöhter Zimmerzahl für den Grundwohnbedarf können auf Anfrage die Rückzahlung der Darlehensraten, die im Monat Juni und im Monat Dezember 2020 fällig sind, für zwölf Monate aussetzen, wobei sich die Dauer des Darlehens um die Dauer der Aussetzung verlängert.
  • Mieter von Immobilien des Wobi können die Zahlung der Mieten und Nebenspesen mit Fälligkeit zwischen 05. April und 30. Juni 2020 aussetzen, sofern mindestens ein Familienmitglied seine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgrund von Covid-19 einstellen musste, aus demselben Grund entlassen wurde, bzw. in den Lohnausgleich überstellt wurde. Die Zahlungen sind ohne Anwendung von Strafen und Zinsen innerhalb 31. Dezember 2020 fällig.

Der ASGB-Chef wertet diese Beschlüsse zur Entlastung der Bürger als durchaus wichtiges Mittel, um zu vermeiden, dass Teile der Bevölkerung in die Armut abdriftet.

Dennoch könne er nicht nachvollziehen, warum die Landesregierung in ihrem Beschluss keine Maßnahmen für Mieter auf dem privaten Markt vorgesehen hat:

„Mieter, die aufgrund von Covid-19 arbeitslos geworden sind, in die Lohnausgleichskasse überstellt wurden oder ihre selbstständige Erwerbstätigkeit aufgeben oder aussetzen müssen, sehen sich vielfach plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, dass das Einkommen oder die Ersparnisse nicht mehr ausreichen, um die Lebenskosten zu decken.

Vor allem die Mietpreise in Südtirol schlagen wesentlich im Haushaltsbudget zu Buche. Deshalb muss die Landesregierung in dieser Hinsicht unverzüglich nachbessern und auch Entlastungsmaßnahmen für Mieter im privaten Markt beschließen.“

 

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