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„Wir wollen mitreden“

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Der AGB/Cgil warnt davor, die Phase 2 zu schnell einzuläuten und fordert, dass die Sozialpartner in die künftige Planung mit einbezogen werden. 

Für die Gewerkschaft darf es keine Ausnahmen von den bisher getroffenen Vorkehrungsmaßnahmen geben, die auch bei einer langsamen Wiederaufnahme der Tätigkeit in den Betrieben umgesetzt werden müssen.
Der AGB/Cgil hält es jedoch für gefährlich, diese Phase 2 zu früh zu beginnen. Auch nach Überwindung der akuten Phase kann nach Ansicht der Gewerkschaft nicht zwischen Gesundheit und Wirtschaft gewählt werden, vielmehr müssen beide Zielrichtungen gemeinsam verfolgt werden.
In diesem Zusammenhang hält es der AGB/Cgil für sinnvoll, das Infektionsrisiko vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit abzuschätzen. Dies im Hinblick auf den Schutz der direkt betroffenen Personen und unter Berücksichtigung der Bedeutung bestimmter Produktionsbereiche für die Wirtschaft.
Die Gewerkschaft ist daher für eine schrittweise Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeiten, beginnend mit dem Industriesektor, in dem die Sicherheitsvorschriften anwendbar sind. Eine gewisse Priorität sollte dann Sektoren mit höherer Wertschöpfung und solchen, die der Schließung unterbrochener Produktionsketten dienen, eingeräumt werden. Generell sollten jedoch die Hygienevorschriften in Gesundheitseinrichtungen und in der Lebensmittelkette stets eingehalten werden, mit Schutzmasken, Desinfektionsmitteln und den erforderlichen Abständen zwischen den Personen.
Der AGB/Cgil hingegen hält es nicht für angebracht, die Eröffnung von Bars und Restaurants zu beschleunigen, bei denen die Einhaltung der Sicherheitsabstände nur schwer zu überwachen ist. Die Gewerkschaft ist sich bewusst, dass dies eine Belastung für die Wirtschaft darstellt. Vorsicht ist aber das vorrangige Kriterium, das zu befolgen ist, um die Schwierigkeiten zu vermeiden, die im Falle einer zweiten Welle von Kranken auftreten könnten.
Vermutlich wird die Zeit für Diskotheken, Vereine, Sportveranstaltungen u.ä. kurzfristig noch nicht reif sein. Für den AGB/CGIL muss ein Hilfspaket für all diese Sektoren und ihre Beschäftigten umgesetzt werden und die Maßnahmen der sozialen Abfederung müssen während der gesamten Schließungszeit weiter eingesetzt werden.
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