Dringende Arbeiten
Unter Einhaltung aller Schutzbestimmungen nimmt der Straßendienst mit Start am Montag, 6. April, seine Arbeiten sukzessive wieder auf, kündigt LR Alfreider an.
Die Arbeiten auf Baustellen bleiben weiterhin eingeschränkt. Gemäß der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes und der Dekrete auf staatlicher Ebene wurden zulässige Tätigkeiten und Rahmenbedingungen sowie Schutzvorkehrungen während in Zeiten des Coronavirus festgelegt.
Auf Grundlage dieser Vorgaben lässt die Landesabteilung Straßendienst unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ab Montag, 6. April, die Arbeiten auf den Straßen nach und nach wieder anlaufen.
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erklärt: „Wir haben uns in Absprache mit allen Abteilungsdirektoren und Amtsdirektoren entschlossen, die Arbeiten im Straßendienst wieder zu starten, damit vor allem dringende Eingriffe gemacht werden können. Es muss wieder weitergehen.“ Besonders im Straßendienst sind die Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme der Arbeiten durch das aktuell geringe Verkehrsaufkommen gut, so Alfreider.
Für Arbeiten auf den Straßen gelten aktuell besondere Auflagen. So dürfen maximal fünf Arbeiter pro Stützpunkt am Arbeitsort sein. Sie müssen Schutzmasken vom Typ FFP2 und Schutzhandschuhe tragen. Während der Arbeiten im Freien, in Gebäuden oder in den Fahrzeugen müssen sie die vorgegeben Mindestabstände einhalten.
Es werden jene Eingriffe vorgezogen, die ein Arbeiter allein erledigen kann. „Im Bereich Straßendienst bleibt die Zahl der Mitarbeiter im Einsatz weiter auf ein Minimum reduziert“, erklärt der Direktor der Landesabteilung Straßendienst Philipp Sicher.
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