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Die Förster-Posse

Der Zivilschutz-Landesrat hat erklärt, dass ab sofort auch die Förster als Corona-Polizisten unterwegs seien. Intern haben die Förster aber die Anweisung, ihre Stationen nicht zu verlassen.

von Artur Oberhofer

Ein Beamter des Landforstkorps bringt das Dilemma auf den Punkt: „Da weil wohl in der Abteilung die rechte Hand nicht, was die linke tut.“

Erst vor wenigen Tagen hatten Zivilschutz-Landesrat Arnold Schuler und der Landesforstkorps in einer gemeinsamen Aussendung mitgeteilt, dass in Südtirol ab sofort auf die Förster als Corona-Polizisten unterwegs seien und die Einhaltung der Notmaßnahmen kontrollierten.

In der Aussendung hieß es unter anderem:

„Auf Forst-, Alm- und Wanderwegen unterstützt das Landesforstkoprs die Ordnungskräfte bei Kontrollen zur Einhaltung der dem Coronavirus vorbeugenden Regeln. Forstarbeiten sind derzeit nicht erlaubt.

Der Landesforstkorps hat den Ordnungskräften seine Unterstützung zugesichert und wird die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus auf Forst- und Almwegen sowie auf Wanderwegen kontrollieren. Bei offensichtlichen Übertretungen wird das Forstpersonal eine Mitteilung einer strafbaren Handlung verfassen.“

Es gibt da allerdings ein kleines Problem:

Laut einem internen Rundschreiben haben die Förster nämlich die Anweisung, ihre Stationen nur in Ausnahmefällen zu verlassen (siehe dazu den Screenshot).

In dem Rundschreiben wird die Corona-Lage als „sehr ernst“ beschrieben. Außendienste, so heißt es in dem Rundschreiben, sollten nur noch „im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemacht“ werden.

Kontrollen auf den Forst- und Almwegen wären allein schon deswegen nicht möglich, weil viele Förster sich in Zwangsurlaub befinden. Intern wurde nämlich die Direktive ausgegeben: „Förster mit Überstunden oder viel Resturlaub aus dem letzten Jahr müssen diesen (…) soweit wie möglich abbauen.“ Erst nach Abbau der Überstunden, des Resturlaubes oder eines Viertels des Urlaubes des laufenden Jahres seien bei Bedarf andere Formen des Sonderurlaubes möglich, heißt es in dem Rundschreiben.

Auch was das Korpsverhalten angeht, gibt es neue Direktiven: So dürfen im Dienstauto nur noch Einzelfahrten gemacht werden. Wenn zwei Förster im Wagen sitzen, muss der Beifahrer hinten sitzen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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