Der Quarantäne-Müll
„Das Coronavirus und die dadurch hervorgerufene Krankheit Covid-19 stellt auch die Abfallentsorgung vor eine große Herausforderung“, unterstrich Landesrat Vettorato. „Um die Ansteckungsgefahr und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu minimieren, ist in der aktuellen Lage ein korrekter Umgang mit dem anfallenden Hausmüll unerlässlich.“ Alle Bürgerinnen und Bürger und alle Gemeinden seien aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, um das Virus einzudämmen.
Staatliche Vorgaben
Insbesondere dem Hausmüll von positiv getesteten Personen in Isolation oder in verpflichtender Quarantäne ist besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die oberste Gesundheitsbehörde in Rom (Istituto Superiore di Sanità) hat dazu praktische Handlungsanweisungen erarbeitet, die auf der eigens zum Coronavirus eingerichteten Webseite des Landes einsehbar sind. Der Nationale Beirat für den Schutz der Umwelt (Sistema nazionale protezione ambiente – SNPA) hat festgelegt, dass dieser Abfall als nicht sortierter Hausmüll eingestuft wird (und nicht als sanitärer Abfall) und in Verwertungsanlagen ohne Vorbehandlung zu entsorgen ist.
„Wir – also die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und der Agentur für Bevölkerungsschutz – sind dabei, für den Abfall von Personen in Isolation oder Quarantäne einen eigenen Entsorgungsdienst einzurichten, wie es vorgesehen ist“, erklärte Landesrat Giuliano Vettorato. Einige Details dazu müssten aber noch definiert werden. „In Südtirol erfolgt die Entsorgung dieses Abfalls ausschließlich in der thermischen Müllverwertungsanlage in Bozen Süd und führt nicht zu Zusatzkosten für die Betroffenen“, ergänzte der Direktor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, Flavio Ruffini. Die Temperaturen bei der Müllverbrennung führten dazu, dass das Virus nicht überleben könne.
Haushalte mit Personen in häuslicher Isolation oder positiv getesteten Personen
Der in diesen Haushalten anfallende Müll darf nicht mehr getrennt werden. Es müssen zwei oder drei reißfeste Säcke (übereinander) in einem Behälter – möglichst mit Pedal – verwendet werden. Alle Abfälle (Plastik, Glas, Papier, Kompostierbares, Metall, Restmüll) sind als Restmüll zu entsorgen. Auch Papiertaschentücher oder Küchenrollen, Atemmasken, Handschuhe und Einwegbetttücher sind auf diese Weise im Restmüll zu entsorgen.
Die Abfallsäcke sind mit Bändern oder Klebestreifen fest zu verschließen, ohne die Säcke zusammenzudrücken oder zu beschädigen. Es sind dabei Wegwerfhandschuhe zu verwenden. Nach dem Verschließen der Abfallsäcke sind die verwendeten Einweghandschuhe in neue Abfallsäcke (zwei bis drei reißfeste Säcke übereinander) zu werfen. Unmittelbar danach müssen die Hände gründlich gewaschen werden.
Haushalte ohne Personen in häuslicher Isolation
Für die übrige Bevölkerung, das heißt für Haushalte mit nicht positiv getesteten und sich nicht in häuslicher Isolation befindlichen Personen, hingegen ist die Mülltrennung wie gewohnt fortzuführen. Bei Erkältung sind Papiertaschentücher zu verwenden und anschließend im Restmüll zu entsorgen. Benutzte Atemmasken und Handschuhe sollen ebenfalls in den Restmüll geworfen werden. Für den Restmüll sind zwei bis drei übereinander gestülpte reißfeste Säcke im gewohnten Müllbehälter zu verwenden. Müllsäcke müssen gut verschlossen und in der für den Restmüll üblichen Weise entsorgt werden.
Bürgerinnen und Bürger sollen nach Möglichkeit jene Hausarbeiten aufschieben, die große Mengen über Recyclingsysteme zu entsorgenden Müll verursachen. „Es ist wichtig, die Recyclingdienste nicht übermäßig zu beanspruchen, da sie derzeit nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen“, betonte Umweltagenturdirektor Ruffini.
Was die Recyclinghöfe betrifft, so liege die Öffnung dieser Einrichtungen in den Händen der Gemeinden. Einige Recyclinghöfe sind weiterhin geöffnet, andere sind geschlossen. Für genaue Informationen ist es ratsam, sich an die jeweilige Wohngemeinde zu wenden.
Für die Entrichtung der Gebühren für die Abfallentsorgung gilt – ebenso wie für weitere Kommunalgebühren – ein Aufschub bis vorerst 30. Juli 2020. Das wurde per Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns verfügt, um den Familien und Unternehmen in dieser Ausnahmesituation mehr Liquidität zu gewährleisten.
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