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Der Öffi-Mindestdienst

Das Land hat die Öffis letzthin immer weiter zurückgefahren. Für rund 50.000 Südtirol-Pass-Kunden werden anstehende Rechnungen ausgesetzt. Ansuchen um Fahrkostenbeiträge sind bis November möglich.

Mit Montag sind die Fahrpläne auch für Überlandbusse und für die Bahn auf rund die Hälfte reduziert. Sämtliche Dienste des öffentlichen Nahverkehrs wurden in den vergangenen Tagen zur Eindämmung des Coronavirus sukzessive zurückgefahren. Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erklärte dazu in der heutigen virtuellen Landesmedienkonferenz: „Die öffentlichen Verkehrsmittel bleiben nur mehr für jene Menschen aufrecht, die einen grundlegenden Dienst verrichten und anders nicht zur Arbeit kommen. Für alle, die noch im Einsatz sind, garantieren wir einen Mindestdienst„.

In den nächsten Tagen hätten rund 50.000 Südtirol-Pass-Kunden die Rechnungen für die im Jänner und Februar 2020 durchgeführten Fahrten mit den südtirolmobil-Verkehrsmitteln erhalten. Der Notstand wegen des Coronavirus verlange den Menschen in Südtirol einiges ab, so der Landesrat. „Um den Menschen in dieser schwierigen Situation etwas entgegenzukommen, werden bis auf Weiteres keine Südtirol-Pass-Rechnungen verschickt und der Bankeinzug wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben“, sagt Alfreider.

Konkret sei es so, dass die Rechnungen für jene Fahrten, die in den Monaten Jänner und Februar durchgeführt wurden, vorläufig nicht an die Kunden verschickt werden und im Moment auch nicht bezahlt werden müssen. Wann diese Fahrten abgerechnet werden, zeigt sich in den nächsten Wochen. Dies betrifft all jene Kunden, die ihre Südtirol-Pass-Rechnungen mittels Dauerauftrags an die Bank (SEPA-SDD) bezahlen.

Landesrat Daniel Alfreider ruft auch weiterhin dazu auf, die öffentlichen Verkehrsmittel nur aus absolut notwendigen Gründen zu nutzen.

Für alle Pendler wird laut Alfreider auch die Einreichefrist für die Ansuchen um einen Fahrtkostenbeitrag 2019 bis zum Ende des Notstands verlängert. Aufschübe gibt es auch für die Revisionspflicht für Kraftfahrzeuge, die innerhalb 31. Juli 2020 ansteht. Sie wurde auf 31. Oktober 2020 verschoben.

Alle Führerscheine, die ab dem 1. Februar verfallen, behalten automatisch ihre Gültigkeit bis 31. August 2020. Auch die provisorischen Fahrerlaubnisse sind verlängert.

Im Bereich Mobilität werden sämtliche Dienste des Landes, soweit möglich, via Mail und Telefon abgewickelt. Adressen und Nummern dazu gibt es unter unter diesem Link.

Infos zu den Fahrplänen des öffentlichen Nahverkehrs findet man laufend aktualisiert unter: www.suedtirolmobil.info

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