Wie bekommt man das Elterngeld?

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Südtirols Familien fragen sich, wie sie die außerordentliche Elternzeit mit 50-Prozent-Bezahlung beanspruchen können. „Man muss auf das INPS-Rundschreiben warten, aber die Maßnahme gilt auf jeden Fall rückwirkend“, sagt ASGB-Chef Tony Tschenett.
von Heinrich Schwarz
Berufstätige Eltern können zumindest halbwegs durchatmen. Wie berichtet, hat die italienische Regierung das Corona-Hilfsdekret genehmigt, das unter anderem einen „congedo parentale“, eine außerordentliche Elternzeit vorsieht. Bei Kindern unter zwölf Jahren beträgt diese Elternzeit 15 Tage, wobei das Elternteil in dieser Zeit 50 Prozent ihres Gehaltes bezieht. Auch Eltern von Kindern zwischen zwölf und 16 Jahren können während der Zeit der Schulschließung ihre Arbeit niederlegen, erhalten dafür jedoch weder Lohn noch Fürsorgebeiträge.
Nach der Genehmigung liefen bei den gängigen Anlaufstellen umgehend die Telefone heiß, um die Elternzeit zu beantragen. Nur konnte niemand Auskunft darüber geben. Wie funktioniert der „congedo parentale“?
„Das Problem ist momentan, dass das Rundschreiben der INPS abzuwarten ist, das noch nicht veröffentlicht worden ist“, sagt ASGB-Chef Tony Tschenett. Der Gewerkschafter betont aber: „Wichtig ist, dass die Leute wissen, dass die Möglichkeit da ist. Und sobald das Rundschreiben veröffentlicht ist, wird man auch den Antrag stellen können, der über die INPS abzuwickeln ist. Das wird hoffentlich so schnell wie möglich passieren.“
Arbeitslandesrat Philipp Achammer sagt, dass man sich bei gegebener Zeit in erster Linie an den Arbeitgeber wenden müsse, um das Ansuchen stellen zu können.
Tony Tschenett erklärt, dass die außerordentliche Elternzeit auf jeden Fall rückwirkend ab dem 5. März – also seit Beginn der Schul- und Kindergartenschließungen – gelte. Wer beispielsweise vergangene Woche Urlaub genommen hatte, um auf die Kinder schauen zu können, habe die Möglichkeit, diese Urlaubstage in außerordentliche Elternzeit umzuwandeln. Sprich: Man erhalte die aufgewendeten Urlaubstage zurück und werde zu 50 Prozent entlohnt.
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