Die Milliarden-Hilfe

Philipp Achammer
Die italienische Regierung hat das Hilfsdekret genehmigt. Philipp Achammer und Waltraud Deeg über die wichtigsten Maßnahmen für Südtirols Wirtschaft und Familien – und warum sie noch mehr fordern.
von Heinrich Schwarz
Das 25 Milliarden Euro schwere Krisen-Paket der italienischen Regierung wurde gestern verabschiedet. Die Hälfte des Geldes steht unmittelbar zur Verfügung. Ministerpräsident Giuseppe Conte hat für April ein weiteres Dekret angekündigt, das auch EU-Gelder beinhalten soll.
Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer erklärte gestern, man müsse den Text zwar erst analysieren – einige wichtige Punkte, die auch Südtirol betreffen, seien jedoch schon relativ klar.
„Im Bereich Arbeit sehr wichtig ist, dass die Lohnausgleichskasse um fünf Milliarden Euro erhöht wird. Sie gilt ab 23. Februar 2020 bis zu neun Wochen für alle Betriebe – auch für jene unter fünf Mitarbeiter. In Südtirol wird die Lohnausgleichskasse dann unter anderem auch in den lokalen Solidaritätsfonds gespeist“, so Achammer.
In Sachen Arbeitslosengeld hatte das Land angesichts des großen Andrangs der Saisonarbeitskräfte infolge der Hotelschließungen einen Antrag um Verlängerung der Fristen für die Ansuchen gestellt. Bislang habe man noch keinen Erfolg gehabt, werde aber weiterhin alles versuchen, weil viele Mitarbeiter das Arbeitslosengeld nicht rechtzeitig beantragen konnten, um es ab dem achten Tag nach Arbeitsende zu erhalten.
Für Freiberufler mit Mehrwertsteuer-Position sei eine Gutschrift von 500 Euro vorgesehen – auch im Bereich des Sports.
Philipp Achammer weiter: „Wer im März am Arbeitsplatz tätig ist, bekommt eine Zulage: Wer weniger als 40.000 Euro im Jahr verdient, erhält eine Zulage von 100 Euro. Das ist wichtig, um Personen, die im März eine wesentliche Arbeit verrichten, eine Unterstützung zu gewähren.“
„Für Unternehmen ganz wichtig“, so der Landesrat: „Die am meisten betroffenen Unternehmen können Abgaben, Gebühren und Steuern bis zum 31. Mai aufschieben – ohne Pönale und Zinsen. Das gleiche gilt für die Mehrwertsteuer. Für Klein- und Mittelbetriebe ist eine Stundung von Darlehen bis zum 30. September 2020 vorgesehen.“
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