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Keine Anklage gegen Kuhn

Überraschende Wende im Strafverfahren gegen Gustav Kuhn: Der Dirigent entgeht einer Anklage wegen sexueller Gewalt.

„Am Ende blieb kein Vorfall über, der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre“.

Damit begründete die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen überraschenden Schritt zum Strafverfahren wegen sexueller Gewalt gegen den Dirigenten Gustav Kuhn, ehemaliger Leiter der Festspiele in Erl (Tirol) und früherer Chefdirigent des Haydn-Orchesters von Trient und Bozen.

Das Verfahren wurde nämlich eingestellt, Kuhn entgeht einer Anklage.

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 15 Verdachtsfälle geprüft. Mehrere Frauen hatten namentlich Anzeige gegen den „Maestro“ erstattet, andere berichteten öffentlich von sexueller Belästigung von Kolleginnen durch ihn. Im Juli 2018 beklagten fünf Musikerinnen in einem offenen Brief sexuelle Übergriffe. Sie sollen sich zwischen 1998 und 2017 ereignet haben, als sie bei den Tiroler Festspielen Erl beschäftigt waren.

Am 24. Oktober 2018 legte Kuhn – nach einer vorangegangenen Beurlaubung – alles seine Funktionen in Erl zurück.

Die Causa um den Verdacht sexueller Gewalt war 2018 von einem Bericht des Tiroler Bloggers Markus Wilhelm angestoßen worden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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