Schnelltests für Ärzte
Handlungsfähig zu bleiben, ist in diesen Tagen das oberste Gebot für die Gesundheitsdienste. Genügend Personal zur Verfügung zu haben, ist dafür die wichtigste Voraussetzung.
Diesem Ziel folgt auch eine neue, ministerielle Verordnung.
Sie erlaubt nun Tests an Ärzten und Pflegekräften, die möglicherweise Kontakt zu einer an Coronavirus erkrankten Person hatten, selbst aber keine Symptome einer Erkrankung aufweisen. Dadurch wird vermieden, dass Ärzte und Pflegekräfte in die 14-tägige häusliche Isolation geschickt werden müssen. So können sie weiterhin ihren Dienst versehen – die nötige Schutzkleidung vorausgesetzt.
Aufgrund von sehr wenigen Fällen von positiv getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb bereits vor Tagen begonnen, Ärzte und Pflegekräfte auf der Grundlage diese neue Verordnung zu testen.
Alle sieben Krankenhäuser leistungsfähig erhalten
Auch dadurch gelingt es, alle sieben Krankenhäuser offen und leistungsfähig zu erhalten. Anderslautende Meldungen in diesen Tagen entbehren deshalb aktuell jeder Grundlage.
Vereinzelt wurden Ambulatorien oder Einheiten für aufschiebbare und nicht dringende Leistungen geschlossen.
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