Keine Schalterdienste
Da Sicherheit und Vorsorge derzeit absoluten Vorrang haben, schränkt die Landesverwaltung Schalterdienste und Parteienverkehr ein und setzt stattdessen auf digitale Dienste, Telefon und E-Mail.
Um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie jene der Landesbediensteten zu schützen, stellt die Landesverwaltung ab sofort viele Schalterdienste und der Parteienverkehr vorübergehend ein. „Bürgerinnen und Bürger können die Dienstleistungen der Landesverwaltung aber weiterhin in Anspruch nehmen“, betont Generaldirektor Alexander Steiner, der gestern Abend (11. März) Führungskräfte und Mitarbeitende mit einem Rundschreiben über die Vorgehensweise informiert hat. „Wir werden alle Känale, vorrangig das Telefon und die digitalen Hilfsmittel dazu nutzen, um auch weiterhin unsere Dienste für die Bürger garantieren zu können“, erklärt der Generaldirektor.
Dienstleistungen garantieren
Informationen werden ab sofort per Telefon und auf digitalem Wege erteilt. Dies gilt auch für die Beratung oder die Abwicklung von Anfragen. In den seltenen Fällen, in denen eine persönliche Anwesenheit notwendig ist, kann aber auch weiterhin ein Termin telefonisch oder über E-Mail vereinbart werden.
Flexibilität und Smart Working als Gebot der Stunde
In seinem zwölfseitigen Rundschreiben verweist der Generaldirektor auf die Bestimmungen und Empfehlungen der Regierungsdekrete und Verordnungen des Landeshauptmannes zur Eindämmung der Covid-19-Infektionen und ruft zu deren Einhaltung auf:
„Zum Schutz besonders gefährdeter Personen ist es wichtig, die Hygienemaßnahmen strengstens einzuhalten.“ Generaldirektor Steiner appelliert dabei auch an die Selbstverantwortung der Mitarbeitenden. Um das Ansteckungsrisiko zu vermindern und – angesichts der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, setzt die Landesverwaltung bei den eigenen Bediensteten auf Flexibilität und Smart Working. Sofern mit dem jeweiligen Aufgabenbereich vereinbar, können nun die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung einen dynamischen Stundenplan beantragen oder von zuhause aus arbeiten. Bisher haben schon an die 900 Landesbedienstete Smart Working beantragt.
„Die Ansuchen wurden fast ausnahmslos genehmigt“, sagt der Generaldirektor.
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