Die Fieberkontrollen
Für den Zugang zum Landeskrankenhaus Bozen gelten ab sofort besondere Kriterien. Damit wird den geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 Folge geleistet.
Die nun erlassenen Regeln dienen vor allem dazu, die Gesundheit der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Besucher
Der Zugang von Besuchern ist jeweils auf eine Person pro Patient beschränkt. Voraussetzungist auf jeden Fall, dass der Besucher oder die Besucherin gesund ist und in der Vergangenheit keinen Kontakte mit COVID-19-Erkrankten hatte.
Besucherinnen oder Besucher erhalten von der zuständigen Abteilung oder vom zuständigen Dienst eine schriftliche Genehmigung, die beim Zutritt vorzuweisen ist.
Eine Händehygiene (Händewaschen oder Desinfektion mit den bereitgestellten Flüssigkeiten)ist beim Betreten und vor dem Verlassen des Krankenhauses auf jeden Fall durchzuführen.
Grundsätzlich ist der Kontakt mit potenziell kontaminierten Oberflächen und Einrichtungen des Krankenhauses (Rückseite des Bettes, Griffe, Möbel, Wände) zu vermeiden
Wartebereiche
Es dürfen keine Ansammlungen von Personen entstehen, zwischen den Wartenden muss ein Abstand von mindesten einem Meter eingehalten werden.
Allgemein
Alle Personen werden beim Betreten des Krankenhauses einer Kontrolle unterzogen. Dies gilt sowohl für Bedienstete, Patienten, Begleitpersonen als auch fürMitarbeiter der Reinigungsfirmen, Lieferanten sowie Mitarbeitern der Servicefirmen. Grundsätzlich sollte der Zugang auf das Notwendigste beschränkt werden.
Bei allen Personen, die das Landeskrankenhaus Bozen betreten wollen, wird mit einer Laser-Fieberthermometerpistole die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese über 37,5 Grad, wird die Person ersucht, den Hausarzt zu kontaktieren. Sind zusätzlich Symptome vorhanden, wird die betreffende Person gebeten, das Pre-Triage-Zelt aufzusuchen.
Das Betreten und Verlassen des Krankenhauses ist über folgende Ein– und Ausgänge möglich:
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