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Selbstbestimmtes Sterben

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Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat einen umstrittenen Sterbehilfe-Paragrafen gekippt und damit die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt. Was Herbert Heidegger, Präsident des Landesethikkomitees, zu dieser Entscheidung sagt.

von Lisi Lang

Am Mittwoch haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe das umstrittene Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so die Urteilsbegründung, und dieses schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Wenn schwerkranke Menschen, die sterben möchten, über eine Institution oder einen Arzt ein tödliches Mittel erhalten wollen, handelt es sich um eine „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat viele Menschen überrascht – vor allem weil es doch sehr umfassend ist. Auch Herbert Heidegger, Primar und Präsident des Landesethikkomitees,  hat nicht mit einem so weitreichenden Urteil gerechnet. „Dieser ganz spezielle Paragraf hat in Deutschland schon seit seiner Einführung wegen vieler Unklarheiten für Diskussionen gesorgt und der Druck von Ärzten, Suizidhilfe-Vereinen und Schwerkranken, eine Abänderung dieses Paragrafen zu erlangen, ist in den letzten Jahren immer stärker geworden“, weiß Heidegger.

Primar Herbert Heidegger

Was den Präsidenten des Landesethikkomitees aber doch überrascht hat, ist dass die Verfassungsrichter mit ihrer Argumentation „weit aufgemacht haben“. „Die Verfassungsrichter argumentieren, dass jeder das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben hat – die Autonomie des Menschen wird hier sehr betont“, erläutert Herbert Heidegger.

Der Präsident des Landesethikkomitees findet es gut, dass das Bundesverfassungsgericht ein so deutliches Urteil gesprochen hat – „auch weil sehr klar festgeschrieben wurde, dass der Gesetzgeber sich nun Gedanken machen muss, unter welchen Umständen diese Hilfe zum Suizid möglich ist“, erläutert der Meraner Primar.

Genau diese Fragen werden derzeit auch in Italien intensiv diskutiert. Nachdem das Verfassungsgericht in Rom im Vorjahr die Sterbehilfe in Ausnahmen für straffrei erklärt hat, muss nun das Parlament ein Gesetz zur Regulierung der Sterbehilfe verabschieden. „Der Gesetzgeber muss ganz klar definieren, unter welchen Umständen und innerhalb welcher Richtlinien ein assistierter Suizid straffrei ist“, erläutert der Präsident des Landesethikkomitees.

Herbert Heidegger findet es wichtig, dass derartige Entscheidungen getroffen wurden. „Aber unsere Aufgabe als Ärzte und auch die Aufgabe des Gesetzgebers muss es sein, Wege aufzuzeigen, wie man auch Menschen mit schwersten Erkrankungen beistehen kann“, erläutert Heidegger.

Er denkt dabei an eine flächendeckende und umfangreiche Palliativmedizin oder die palliative Sedierung. „Die Autonomie des Einzelnen ist sehr wichtig, aber wir müssen den Menschen auch dabei helfen, frei und richtig entscheiden zu können – wir müssen den Menschen die Angst nehmen, ihnen zeigen, dass wir für sie da sind und dass sie uns vertrauen können“, unterstreicht der Primar. Ein Beispiel könnte das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch sein, wo ebenfalls klare Schritte und Maßnahmen vor dem eigentlichen Schwangerschaftsabbruch vorgeschrieben sind.

In Deutschland könnte es demnach in Zukunft assistierte Sterbehilfe wie beispielsweise in der Schweiz geben. Der Gesetzgeber in Deutschland wollte mit diesem Urteil aber auch verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, seinem Leben ein Ende zu setzen, so das Bundesverfassungsgericht.

„Ich persönlich glaube, dass es die Möglichkeit des assistierten Suizid geben sollte, aber unter strengen Vorgaben“, betont Herbert Heidegger. Er plädiert für ein strenges Gesetz, welches assistierten Suizid unter Strafe stellt, in bestimmten Situationen allerdings Ausnahmen erlaubt – unter der Voraussetzung, dass bestimmte Schritte erfüllt sind. „Wir müssen Menschen zum Leben ermutigen, denn das Leben gilt es prinzipiell zu schützen“, unterstreicht der Primar.

Aber es gibt auch schwerstkranke Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung leiden und manche dieser Patienten äußern den Wunsch zu sterben, weiß Heidegger: „Wichtig ist einfach dieser lebensbejahende Ansatz, dass man mit dem Patienten nach Möglichkeiten und Alterativen sucht – aber es wird eben auch Situationen geben, wo das nicht mehr reicht und da muss man klare Voraussetzungen schaffen, dass das alles in guten Bahnen läuft“.

 

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