Die Meldepflicht

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Alle Gäste aus den italienischen Risikogebieten – auch jene, die zukünftig anreisen – müssen dem Sanitätsbetrieb gemeldet werden.
Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler hat ein E-Mail-Rundschreiben an alle Hoteliers, Gastwirte und Betreiber nichtgewerblicher Beherbergungsbetriebe geschickt. Diese müssen alle Gäste, die aus einer der elf als Risikogebiet erklärten Gemeinden in der Lombardei und Venetien stammen bzw. dort wohnen und sich momentan in einem Betrieb in Südtirol aufhalten bzw. zukünftig anreisen werden, dem Sanitätsbetrieb melden.
„Es handelt sich dabei um eine verpflichtende Meldung, mit dem Ziel, das Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung in Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus zu minimieren“, teilt der Hoteliers- und Gastwirteverband mit.
Sollten zukünftig weitere Gemeinden als Risikogebiete eingestuft werden, so wird die aktualisierte Liste den Betrieben mitgeteilt.
LESEN SIE IN DER FREITAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG:
Früher Saisonschluss?
Laut HGV-Präsident Manfred Pinzger halten die Stornierungen und die schlechte Buchungslage an. Einige Betriebe überlegen bereits, die Wintersaison früher zu beenden, wenn sich die Situation nicht verbessert.
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