„Gesetz des Irrsinns“
Die SVP im Landtag drängt mit einem Begehrensantrag auf die Überarbeitung der Kindersitz-Alarmpflicht – und schlägt eine Alternative vor.
von Heinrich Schwarz
Die beiden SVP-Landtagsabgeordneten Gert Lanz und Helmut Tauber bezeichnen es als „Gesetz des Irrsinns“. Seit November ist das Gesetz zur neuen Straßenverkehrsordnung in Kraft. Demnach müssen Kindersitze ab 6. März mit einem Alarmierungssystem ausgestattet sein, das den Autolenker beim Verlassen des Fahrzeuges auf die Anwesenheit des Kleinkindes aufmerksam macht.
Lanz und Tauber haben dazu im Landtag einen Begehrensantrag eingereicht.
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