Die Mensa-Millionen
Das Land stellt den Gemeinden für die Finanzierung der Schulausspeisungen 6,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Grünes Licht gab die Landesregierung am Dienstag für ein Zusatzabkommen zur Gemeindenfinanzierung. Es ergänzt das im Dezember von der Landesregierung verabschiedete Abkommen. Mit dem Beschluss stellt das Land Südtirol den Gemeinden für die Finanzierung der Schulausspeisungen 6,6 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 545.000 Euro sind für die Bildungsausschüsse vorgesehen. Damit sind insgesamt 7,1 Millionen Euro vorgesehen.
Laut dem heute beschlossenen Zusatzabkommen zur Gemeindenfinanzierung errechnet sich die jeder Gemeinde zugeteilte Summe aufgrund der in den verschiedenen Mensastellen bereitgestellten Mahlzeiten. Bis zum 31. August 2019 hatten die Gemeinden Zeit, dem Gemeindenverband die Anzahl der im Schuljahr 2018/2019 bereitgestellten Mahlzeiten mitzuteilen.
Die Berechnungsgrundlage für die Beiträge
Sofern die Mahlzeiten in Schulmensen, Kindergärten und anderen Mensen zubereitet werden, wird ein Durchschnittspreis von acht Euro angenommen und ein Beitrag von 2,96 Euro gewährt. Sofern die Mahlzeiten von Gasthäusern, einem Cateringservice oder ähnlichem ausgegeben werden, geht die Vereinbarung von einem Durchschnittspreis von neun Euro aus und sieht einen Beitrag von 3,33 Euro vor.
Bei bis zu 5000 Mahlzeiten pro Mensastelle und Jahr werden die genannten Pauschalbeträge zu 100 Prozent ausbezahlt. Der Prozentsatz senkt sich bei bis zu 10.000 Mahlzeiten auf 95, bei bis zu 20.000 Mahlzeiten auf 90, bei bis zu 50.000 Mahlzeiten auf 85 und mehr als 50.000 Mahlzeiten auf 80 Prozent. Werden die Mahlzeiten von Schülerinnen und Schülern eingenommen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, werden sie um 20 Prozent erhöht. Die Auszahlung erfolgt noch im Februar.
Größter Betrag an Gemeinde Bozen
Auf Grundlage dieser Kriterien steht der Gemeinde Bozen mit 1,7 Millionen Euro der höchste Betrag zu, gefolgt von Brixen und Meran mit jeweils etwas mehr als 500.000 Euro. Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung den Landeshauptmann Arno Kompatscherbeauftragt, das Abkommen zu unterschreiben und den betreffenden Gemeinden die ihnen zustehenden Finanzierungen auszubezahlen.
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