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Das Wohn-Dilemma

Die eigene Wohnung ist für junge Menschen ein finanzielles Problem. Laut dem Wohnbauexperten Olav Lutz könnte man das Wohnen mit einfachen Maßnahmen leistbarer machen – und damit auch einmal den Arbeitnehmer-Vertretern einen Erfolg gewähren.

von Heinrich Schwarz

Vor jeder Wahl ist das leistbare Wohnen eines der brennenden Themen. Insbesondere war das bei der Landtagswahl im Herbst 2018 der Fall. Und diese Wahl hat eine durchaus richtungsweisende Neuerung gebracht: Die SVP-Arbeitnehmer haben das von ihnen unbedingt gewollte Wohnbau-Ressort erhalten.

Unter Landesrätin Waltraud Deeg soll nun ein neues Wohnbauförderungsgesetz kommen. Eines der Ziele: jungen Menschen leistbares Wohnen ermöglichen.

Einer, der die aktuelle Situation und die Probleme bestens kennt, ist Olav Lutz. Der Wohnbauexperte sagt: „Angesichts der nahenden Gemeinderatswahlen wünschen sich viele Arbeitnehmer-Gemeindereferenten, die mit sozialem und gefördertem Wohnbau zu tun haben, dass endlich etwas passiert und man auch mit Erfolgen für die eigenen Leute in den Gemeindewahlkampf gehen kann.“

Lutz meint: „Die Bauern haben es gezeigt, wie es geht. Beim Raumordnungsgesetz haben die Bauernvertreter das erreicht, was sie wollten und die Forderungen für ihre Klientel durchgesetzt. Die Ausbeute der Arbeitnehmer war mager.“

Das neue Wohnbaugesetz sei nun schon seit Jahren unterwegs, und es werde auch noch fleißig daran gebastelt. „Bis es aber dann in die heiße Phase kommt, wird noch einige Zeit vergehen, und manche befürchten jetzt schon, dass für die Arbeitnehmer wiederum nur Brotkrumen übrig bleiben“, sagt Olav Lutz.

Er betont: „Es braucht endlich ein starkes Zeichen für die jungen Familien in den Dörfern in Sachen Wohnbau. Beim geförderten Wohnbau etwa dauert es Jahre, bis eine Wohnbauzone bebaut werden kann, und etliche Leute fallen durch den Rost aufgrund der 23-Punkte-Regelung für das Anrecht auf eine Wohnbauförderung.“

Um auf 23 Punkte zu kommen, müsse jemand 28 Jahre alt sein und dürfe ja nicht zu viel verdienen, weil er sonst nicht mehr in die 1. Einkommensstufe fällt, um die Mindestpunkteanzahl zu erreichen. „Wenn jemand hingegen wenig verdient“, so Lutz, „bekommt er das nächste Problem: Dass die Rückzahlungsrate zu klein ist und man somit wieder durch den Rost fällt. Das heißt: Verdiene ich zu wenig, bekomme ich keine Förderung, weil die Rückzahlungsrate zu hoch ist – verdiene ich zu viel, komme ich nicht auf die notwendigen Punkte. Hier beißt sich die Katze in den eigenen Schweif.“

Es dauere oft über zehn Jahre, bis eine Wohnbauzone bebaut wird. In der Gemeinde Burgstall etwa sei die letzte geförderte Wohnbauzone vor über zwölf Jahren ausgewiesen worden. „Und wenn dann eine Zone aufgemacht wird, bekommt man zu wenig Leute zusammen, weil sie meist nicht die Voraussetzungen haben. Die Lösung ist, die Gemeinde zu verlassen und sich eine Wohnung zu kaufen, denn dazu braucht man nur 20 Punkte für den Zugang zur Wohnbauförderung“, kritisiert Olav Lutz.

Er meint, eine Änderung dieser 23-Punkte-Regelung könne die Landesregierung beschließen. Man müsse nicht unbedingt Jahre warten, bis das neue Gesetz endlich durch alle Instanzen ist.

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