Morddrohung aus dem Netz
Seit Einführung des Gewaltschutzprogramms „Codice Rosso“ häufen sich am Landesgericht die Verfahren wegen Gewalt in der Familie und Stalking. Allein in diesem Jahr gab es 30 Fälle.
von Thomas Vikoler
Ein Fall, wie er hierzulande beinahe zum Alltag gehört: Ein Mann (in diesem Fall aus einer anderen Provinz) lernt auf Facebook eine Südtirolerin kennen. Man tauscht sich digital aus, es kommt schließlich zu einem persönlichen Aufeinandertreffen. Bei dem der 30-jährige Mann gleich erste Drohungen gegen die Frau ausspricht.
Diese intensivieren sich im Netz zu einer Morddrohung, weil die Frau von ihrem Chat-Partner nichts wissen will. Sie erstattet schließlich Strafanzeige wegen Stalkings – und dann geht alles sehr schnell. Das Opfer wird im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens und nach den Vorgaben des seit August geltenden „Codice Rosso“ angehört, der 30-Jährige zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Stalkings und zur Zahlung von 6.000 Euro Schmerzensgeld zugunsten der Frau verurteilt.
Diese konnte nachweisen, dass das Verhalten des Mannes schwere psychische Folgen für sie hatte.
Seit Einführung des Gewaltschutzprogramms „Codice Rossi“ häufen sich am Landesgericht die Verfahren wegen Gewalt in der Familie und Stalking. Allein in diesem Jahr gab es um die 30 Fälle.
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