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232 Strafen

Das Salvini-Dekret und seine Tücken: Südtiroler dürfen Fahrzeuge mit ausländischem Ausfuhrkennzeichen nur bis zur Staatsgrenze fahren und müssten sie dort auf einen Lkw verladen. Die SVP konnte bislang keine Änderung erwirken.

von Heinrich Schwarz

Das sogenannte Salvini-Dekret der Lega-5-Stelle-Regierung, das Strafen für Wohnsitz-Italiener vorsieht, die mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen unterwegs sind, hat gerade für Südtirol als Grenzregion negative Auswirkungen. Einige strittige Punkte konnten im Vorjahr entschärft werden, allerdings nicht alle.

So hat Ulli Mair von den Freiheitlichen in einer Landtagsanfrage ein weiterhin bestehendes Problem thematisiert: „Werden Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen von Südtiroler Bürgern oder Autohändlern importiert, so steht dies im Widerspruch zur staatlichen Vorgabe Italiens, wonach die Staatsbürger dieses Staates keine Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen fahren dürfen.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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