Bessere Absicherung
Seit 1. Jänner sind die ehrenamtlich tätigen Sachwalterinnen und Sachwalter bei Eintragung ins Landesverzeichnis über das Land versichert. Grundkurse und Weiterbildungstreffen finden ab Februar statt.
Ehrenamtliche Sachwalter, die im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragen sind, können seit Jahresanfang 2020 auf die Haftpflichtversicherung des Landes zurückgreifen. Diese Versicherung gilt bereits für Landesbedienstete, wenn sie in Ausübung ihrer institutionellen Pflichten Schäden gegenüber Dritten verursachen. Neben der Eintragung ins Landesregister der Sachwalterinnen und Sachwalter gelten als weitere Voraussetzungen, dass die Sachwalterschaft für kein Familienmitglied ausgeübt wird und dass die Tätigkeit der Sachwalter nicht von einem Fachmann (Anwalt, Wirtschaftsberater etc.) übernommen wurde. Momentan sind darin 139 Sachwalterinnen und Sachwalter aufgeführt, die eingeschränkt handlungsfähigen Menschen bei Behördengängen und weiteren verwaltungsmäßigen Tätigkeiten zur Seite stehen. Ernannt werden Sachwalter vom Vormundschaftsgericht. Sachwalter unterstützen und/oder vertreten Sachwalter die betreute Person beispielsweise bei Behördengängen. Sachwalter sind folglich Amtspersonen, die eine rechtliche Verantwortung tragen.
Durch diese Ausdehnung der Haftpflichtversicherung soll die ehrenamtliche Tätigkeit besser abgesichert werden. Sachwalter, die im Besitz der Voraussetzungen sind, sind automatisch versichert, wobei die Versicherung lediglich die „leichte Fahrlässigkeit“ abdeckt.
Versicherungsschutz greift seit 1. Jänner 2020
Soziallandesrätin Waltraud Deeg bezeichnet Sachwalterinnen und Sachwalter als „wichtige Stütze für Menschen, die in bedingtem Ausmaß ihre Interessen wahren können, dabei jedoch Unterstützung benötigen.“ Deeg ist überzeugt: „Durch die Ausdehnung der Versicherung auf die eingetragenen Sachwalter, die familienfremde, hilfsbedürftige Personen unterstützen, lassen wir diesem wichtigen Ehrenamt eine berechtigte Absicherung zukommen. Zudem soll dadurch die wertvolle Arbeit der Sachwalter wertgeschätzt und deren Tätigkeit weiter gefördert werden.“ Sachwalter seien wichtige Ansprechpartner für Behörden, aber umso wichtiger für die betreuten Personen, die dadurch ein großes Stück an Selbstbestimmung beibehalten. In Südtirol gibt es ein eigenes Landesgesetz zur Förderung der Sachwalterschaft (Landesgesetz 12/2018), in dem bereits die Unterstützung für den Abschluss eines Versicherungsvertrages vorgesehen ist. In Italien wurde die Sachwalterschaft im Jahr 2004 eingeführt.
Die Haftpflichtversicherung wurde mittels Ausschreibung an die österreichische Versicherungsgesellschaft Uniqua vergeben. Sie kommt seit Jahresanfang 2020 bei Schadensersatzklagen samt Prozessspesen zur Anwendung. Ansprüche auf Entschädigung müssen beim Verwaltungsamt für Straßen des Landes eingereicht werden, das für die Abwicklung des Verfahrens zuständig ist. Eine ähnliche Maßnahme gibt es auch in der Nachbarprovinz Trentino.
Kostenlose Grundkurse und Fortbildungskurs ab Februar
Sachwalter kann grundsätzlich jeder und jede werden. Voraussetzung für die Eintragung ins Landesregister ist die Teilnahme an einem Grundkurs sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung. Beide Ausbildungsveranstaltungen werden von der Landesabteilung Soziales finanziert und in Zusammenarbeit mit dem Verein für die Sachwalterschaft kostenlos und für alle Interessierten zugänglich in regelmäßigen Abständen organisiert. Die nächsten Kurse finden im Februar statt.
- Grundkurse (sechs Stunden) in deutscher Sprache in Bozen am 18. und 19. Februar, in Brixen am 20. März, in Meran am 3. April und in Schlanders am 8. Mai. In italienischer Sprache in Bozen am 12. und 13. Februar sowie in Salurn am 6. März.
- Weiterbildungstreffen (drei Stunden) zum Thema „Versicherung für Sachwalter“ in deutscher Sprache in Brixen am 15. April und am 20. Mai in Bozen, in italienischer Sprache am 18. März.
Einschreibungen und Informationen:
Verein für Sachwalterschaft, Tel. 0471 1882232 (Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 13 Uhr und Dienstag und Donnerstag auch nachmittags von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr), [email protected], www.sachwalter.bz.it
Informationen zur Eintragung ins Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter erhalten Interessierte im Landesamt für Menschen mit Behinderung (Tel. 0471 418 270 oder E-Mail [email protected]).
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