Tödliches Sexspiel
Patrick Pescollderungg ist im Fall Maria Magdalena Oberhollenzer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er muss nicht ins Gefängnis.
Patrick Pescollderungg ist im Zuge einer Strafzumessung wegen fahrlässiger Tötung im Fall Maria Magdalena Oberhollenzer aus St. Georgen bei Bruneck zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage aufgrund von Gutachten von vorsätzlicher Tötung auf fahrlässige Tötung zurückgestuft.
Die 54-jährige Maria Magdalena Oberhollenzer war am 27. Dezember 2018 in ihrer Wohnung in St. Georgen tot aufgefunden worden.
Wenige Wochen später wurde der 34-jährige Patrick Pescollderungg aus Reischach unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Der Mann gestand die Tat, gab allerdings an, die Frau sei während eines erotischen Spiels umgekommen.
Die Gutachter kamen am Ende zu dem Schluss, dass im Fall Oberhollenzer keine vorsätzliche Tötung vorliege und die Version des Beschuldigten mit den Autopsieergebnissen kompatibel sei.
Patrick Pescollderungg, der bereits über ein Jahr lang im Gefängnis bzw. im Hausarrest zugebracht hat, muss nicht mehr ins Gefängnis. Er büßt seine Strafe im Sozialdienst ab.
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